Geflüchtete bei der REWE Group
Vor rund zwei Jahren kamen hunderttausende Menschen als Flüchtlinge in Deutschland an. Die REWE Group packte nicht nur bei der Erstversorgung mit Lebensmittel- und Kleiderspenden mit an. Auch bei der beruflichen Integration gelang einigen Geflüchteten der Jobeinstieg bei der REWE Group.
In one haben damals einige von ihnen von ihren Hoffnungen und Träumen für die Zukunft erzählt. Zwei Jahre später haben wir nachgefragt, was aus den Neuankömmlingen geworden ist - und ob sich ihre Träume bewahrheitet haben.
Diese Hoffnungen kennt auch Ibrahim Dourra Maiga. Aber auch die Schwierigkeiten. Der 36-Jährige ist Integrationskoordinator der REWE-Region Süd. Im one_Interview spricht er über die Herausforderung, Geflüchtete langfristig für REWE zu gewinnen. Außerdem geben wir einen Überblick: Wer darf in Deutschland arbeiten – und wer nicht?
Zahlreiche REWE-Kaufleute bieten Flüchtlingen Praktika oder bilden sie aus. In one berichten sie von ihren Erfahrungen: Was sie positiv überrascht hat und welche Schwierigkeiten sie hatten. Denn nicht immer verläuft die Integration geradlinig.
REWE-Kaufmann Josef Stenten gab Austin Ekwealor-Obiorah eine Chance: Der junge Mann war aus Nigeria nach Deutschland geflüchtet. In dem Aachener REWE-Markt gelang ihm der Jobeinstieg in den Handel. Im one_Interview berichtet Stenten, warum er Austin Ekwealor-Obiora trotz Sprachproblemen eine Ausbildung ermöglichen will – und warum die Integration von Flüchtlingen für ihn gerade jetzt so wichtig ist.
Die PENNY-Region Norderstedt arbeitet bei der Azubi-Rekrutierung auch mit dem Programm „Joblinge-Kompass“, das Geflüchtete in Jobs vermittelt. Jetzt haben zwei junge Männer ihre Ausbildung zum Verkäufer bei PENNY begonnen. one erklärt, wie das Programm funktioniert.
one: Herr Maiga, Arbeitsmarktexperten beklagen, dass die Integration der in den vergangenen Jahren aus Syrien und anderen Ländern geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt nur schleppend vorangeht. Wie verläuft der Prozess bei REWE?
Ibrahim Dourra Maiga: Wenn beispielsweise bei uns in Bayern 21 Geflüchtete eine Ausbildung absolvieren und 13 weitere junge Menschen berufsbegleitende Maßnahmen durchlaufen, mag das auf den ersten Blick wenig erscheinen. Aber gemessen an den Schwierigkeiten, die es zu überwinden gilt, haben wir schon einen kleinen Erfolg erzielt. Wirklich zufrieden bin ich aber erst, wenn möglichst viele ihre Ausbildung auch erfolgreich abschließen.
one: Welche Hürden gibt es?
Ibrahim Dourra Maiga: Zunächst einmal müssen wir die Geflüchteten für eine Ausbildung bei REWE begeistern. Das ist nicht immer einfach, weil viele falsche Vorstellungen von einem Job im Handel haben. Wenn die jungen Leute dann bei uns sind, müssen wir sie intensiv betreuen, Behördengänge erledigen, mit den Berufsschulen reden – diese Dinge erfordern einen großen Aufwand.
one: Abgesehen von den Auszubildenden….
Ibrahim Dourra Maiga: …haben wir in Bayern über unser Programm KIMAT (Konzept zur Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt und die Teams) vergleichsweise wenige Geflüchtete eingestellt. Über meinen Schreibtisch sind elf Einstellungen für Märkte und acht für die Logistik gegangen. Da würde ich mir mehr wünschen. Aber auch hier gilt: Viele Bewerber haben unrealistische Vorstellungen von der Arbeit bei REWE. Mitunter fehlt auch die Arbeitsgenehmigung.
one: Viele Unternehmen lehnen Bewerbungen von Geflüchteten aufgrund fehlender Deutsch-Kenntnisse ab.
Ibrahim Dourra Maiga: Ja, die Sprache ist sicher eine große Herausforderung. Viel schwieriger ist es jedoch häufig für Geflüchtete, die spezifische Handels- und REWE-Sprache zu erlernen. Allein die vielen Abkürzungen…
one: Was lässt sich da verbessern?
Ibrahim Dourra Maiga: Bilder und Videos können helfen, Fachbegriffe zu vermitteln. Das packen wir gerade an. Wichtig ist auch, dass neue Mitarbeiter aus anderen Ländern die Leitideen unseres Unternehmens und unsere Kultur kennenlernen. Nur dann besteht eine Chance, dass sie auch langfristig bei REWE bleiben.
one: Manche Mitarbeiter in den Märkten haben Vorbehalte gegenüber Kollegen aus Syrien oder anderen Flüchtlingsländern. Was lässt sich dagegen unternehmen?
Ibrahim Dourra Maiga: Genau das haben wir gerade in einem Markt in Nordbayern erlebt: Als es hieß, es kommen zwei neue Kollegen aus Syrien, reagierten die Mitarbeiter zunächst reserviert. Aber als die Geflüchteten da waren, entwickelte sich sehr schnell ein reger Austausch auch über Religion und Kultur. Das zeigt wieder einmal: Vorurteile lassen sich nur abbauen, wenn man miteinander ins Gespräch kommt. Das möchten wir fördern. Deshalb haben wir in Nordbayern ein Pilot-Patenschaftsprogramm aufgesetzt. So hat jeder Geflüchtete, der neu in einen Markt kommt einen festen Ansprechpartner, der sich um seine Belange kümmert. Dieses Modell wollen wir flächendeckend ausrollen.
one: Wie klappt die Zusammenarbeit mit den Behörden?
Ibrahim Dourra Maiga: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind schwieriger geworden, weil die 3 plus 2-Regelung in vielen Fällen nicht konsequent umgesetzt wird.
one: Das heißt?
Ibrahim Durra Maiga: Wer sich drei Jahre lang ausbilden lässt, dann als Flüchtling nicht anerkannt, sondern nur geduldet wird, darf mindestens zwei Jahre danach in Deutschland arbeiten. Die Arbeitsgenehmigung wird jedoch aufgehoben, sobald der Asylantrag abgelehnt wird oder ein Geflüchteter nicht an dem Prozess seiner Identifikation mitwirkt. Somit besitzen die Märkte keine Planungssicherheit, wenn sie einen Geflüchteten einstellen, über dessen Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Hinzu kommt, dass sich die Liste der Länder, die die Bundesregierung als sicher einstuft, zuletzt häufig geändert hat.
one: Wie wird die Integrationsarbeit von REWE nach Ihrer Beobachtung am Arbeitsmarkt wahrgenommen?
Ibrahim Dourra Maiga: Ohne zu übertreiben lässt sich sagen: REWE gilt auf diesem Feld als Vorzeigeunternehmen. Wir arbeiten nach einem strukturierten, nachhaltigen Konzept, während sich viele andere nur punktuell engagieren. Ein Gradmesser für die Wertschätzung, die wir erfahren, sind auch die zahlreichen Einladungen zu Vorträgen und Diskussionsrunden, die ich erhalte, um unsere Integrationsaktivitäten vorzustellen.
Bevor Unternehmen einem Flüchtling eine berufliche Perspektive bieten können, gilt es einige grundsätzliche Fragen zu klären. one gibt einen Überblick.
Wer darf unter welchen Bedingungen in Deutschland bleiben und arbeiten? In der Flüchtlingspolitik gibt es viel Bewegung. Gerade haben sich CDU und CSU auf einen Kompromiss geeinigt. Höchstens 200.000 zusätzliche Flüchtlinge soll Deutschland künftig pro Jahr aufnehmen. Wie der Zuzug künftig im Detail geregelt ist, wird jedoch erst in den Jamaika-Koalitionsgesprächen verabredet werden. Gut möglich, dass sich auch die Regeln, unter denen Geflüchtete hierzulande eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, ändern. Grundsätzlich sind sich Politik und Wirtschaft jedoch einig, die Fähigkeiten der Menschen, die nach Deutschland flüchten, zu nutzen – über einen möglichst leichten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Doch bevor Unternehmen einem Neuankömmling eine berufliche Perspektive bieten, müssen sie ein paar grundsätzliche Fragen klären.
„Wer darf in Deutschland arbeiten?“ Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete haben einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Von ihm hängt ab, wann und unter welchen Bedingungen sie arbeiten dürfen.
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge dürfen generell arbeiten, ein Praktikum aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen. Sie haben vom Bundesamt für Migration einen positiven Bescheid erhalten. Damit haben sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Asylbewerber und geduldete Personen benötigen die Erlaubnis der Ausländerbehörde, um arbeiten zu dürfen. Diese kann in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter erteilt werden. Nicht arbeiten dürfen sie jedoch in folgenden Fällen:
- Während der Wartefrist (drei Monate ab Ausstellung des Ankunftsnachweises / ab Asylantragstellung / ab Erteilung der Duldung)
- Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung
- Wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen und der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde. Als sichere Herkunftsstaaten gelten derzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien)
„Wie lässt sich schnell ermitteln, ob ein Geflüchteter arbeiten darf?“ Im Aufenthaltsdokument gibt es Nebenbestimmungen. Aus den Vermerken dort lässt sich ablesen, ob ein Geflüchteter in Deutschland arbeiten darf. Die Vermerke lauten:
- Erwerbstätigkeit gestattet (Genehmigung ohne Einschränkung)
- Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet (Möglicherweise erteilt die Ausländerbehörde die Genehmigung mit Beschränkung auf Region, Branche oder Betrieb. In bestimmten Gebieten Deutschlands wird zunächst geprüft, ob es bevorrechtigte Personen gibt)
- Erwerbstätigkeit nicht gestattet
„Dürfen Unternehmen Asylsuchende, Asylbewerber oder Geduldete ausbilden?“ Asylsuchende und Asylbewerber können nach Ablauf der Wartefrist eine betriebliche Ausbildung beginnen – sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen und nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss lediglich die Ausländerbehörde ihre Zustimmung geben, nicht jedoch die Bundesagentur für Arbeit.
Geduldete aus sicheren Herkunftsländern, deren nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde, dürfen keine Ausbildung beginnen. Die übrigen Geduldeten können mit Genehmigung der Ausländerbehörde mit einer Ausbildung ab Erteilung der Duldung starten. Die Duldung erstreckt sich dann auf die Gesamtdauer der Ausbildung. Nach erfolgreicher Berufsausbildung erhält die geduldete Person eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die Duldung. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Ausbildungsabbruch innerhalb einer Woche schriftlich der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Ist eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss im Ausbildungsbetrieb nicht möglich, erhält der Geduldete eine Frist von sechs Monaten, um sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die Duldung.
„Können Asylbewerber und Geduldete Praktika absolvieren?“ Ja, vorausgesetzt, die Ausländerbehörde stimmt zu. Bestimmte Praktika erfordern keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Dazu gehören:
- Praktika zur Berufsorientierung oder für die Aufnahme eines Studiums (maximal drei Monate) für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Praktika begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung (maximal drei Monate), wenn nicht bereits zuvor ein Praktikumsverhältnis mit demselben Auszubildenden bestanden hat
- Pflichtpraktika, zum Beispiel im Rahmen einer Berufsausbildung
Für Praktika, bei denen Asylbewerber sowie Geduldete an Weisungen gebunden und in den Betriebsablauf integriert sind, gilt: Sie sind einem Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt und müssen entsprechend entlohnt werden.
- Überblick
- Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen
- Step by Step in die betriebliche Ausbildung
- Arbeitsmarktprüfung für die Beschäftigung von Ausländern – Das muss ich als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber wissen
- „Praktika“ und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen