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Top Thema Inklusion
Barrierefrei arbeiten
Die Unsicherheit beginnt mit der Wortwahl: Ist es beleidigend, den Begriff „behindert“ zu verwenden? Wenn ja, was könnte man stattdessen sagen? Das Miteinander von Menschen mit einer Behinderung und voll leistungsfähigen Kollegen wäre häufig leichter, wenn beide Seiten offener miteinander reden. Dann könnten die einen besser verstehen, was die anderen benötigen, um sich trotz ihres Handicaps am Arbeitsplatz wohlzufühlen und einen guten Job zu machen.

Seltener ist es ein Unfall, öfter ein schleichender Verschleißprozess von Körper und Seele: Die Schwerbehindertenvertreter Thomas Weber und Silvia Frauenkron erläutern, woran Arbeitnehmer erkranken können und wie sie Kollegen mit Behinderungen unterstützen.

Warum finden viele Menschen mit Behinderung so schwer eine Beschäftigung? Caroline Wallner-Mikl, Disability-Managerin der REWE International AG, erklärt wie es gelingt, Vorurteile in der Belegschaft abzubauen und warum Recruiter Bewerbungsgespräch manchmal anders führen müssen.

Wie ist es, als Schwerbehinderter bei der REWE Group zu arbeiten? Drei Kollegen berichten, welche Herausforderungen ihnen begegnen, wie das Zusammenspiel im Team klappt und warum Arbeit für sie enorm wichtig ist. 

Job & Behinderung: Alle Zahlen und Fakten
Mitten im Berufsleben
Wie wird Behinderung überhaupt definiert? Haben Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz? Und warum profitieren sowohl Betroffene als auch Unternehmen von Inklusion? one beantwortet die wichtigsten Fragen.

Manchmal geht es ganz schnell. Ein Unfall oder eine Erkrankung können einen eben noch uneingeschränkt leistungsfähigen Menschen dauerhaft aus der Bahn werfen. Andere müssen von Geburt an mit einem gesundheitlichen Handicap zurechtkommen.

Zum Jahresende 2017 lebten in Deutschland 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl der vier Millionen-Städte Berlin, Hamburg, München und Köln. Etwa 3,3 Millionen von ihnen befinden sich im erwerbsfähigen Alter. Sie könnten im Rahmen ihrer Möglichkeiten einem Job nachgehen. Nur wo?

Die meisten finden Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen – und verbringen dort ihr gesamtes Arbeitsleben. Dabei würden sie in vielen Fällen lieber Seite an Seite mit nichtbehinderten Kollegen arbeiten. So wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordert.  Aber es gibt Barrieren. Vorurteile, die meinen, behinderte Menschen seien weniger leistungsfähig und ihre Integration sei mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Aber es tut sich was. Immer mehr Unternehmen stellen fest, dass behinderte Menschen für viele Teams ein Gewinn sein können. Warum? Schon allein, weil sie – wie in inklusiven Schulklassen – für ein besseres Arbeitsklima sorgen. Aus demografischen Gründen kann es sich ohnehin kein Arbeitgeber mehr leisten, Bewerber mit einem Handicap nicht zum Bewerbungsgespräch zu bitten.


Wer gilt als behindert?

Leicht gehandicapt oder gesundheitlich schwer eingeschränkt? Entscheidend ist die Definition des  Sozialgesetzbuchs. Danach gilt jemand als behindert, wenn er von folgenden Einschränkungen betroffen ist:

  • Beeinträchtigung von Körperfunktionen (etwa Gehbehinderungen)
  • schwere psychische Erkrankung 
  • verminderte geistige Leistungsfähigkeit (zum Beispiel Down-Syndrom)
  • die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate vorliegt
  • die Entwicklung der Personen vom altersentsprechend typischen Zustand abweicht
  • und die Personen aufgrund dieser Einschränkungen in ihrer Mitwirkung an einem Leben in Gesundheit beeinträchtigt ist.

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50 gelten als gleichgestellt mit den Schwerbehinderten und es stehen ihnen somit sämtliche Rechte zu, die auch die schwerbehinderten Arbeitnehmer genießen.


Gibt es eine Verpflichtung, behinderte Menschen einzustellen?

Arbeitgeber (Unternehmen und öffentlicher Dienst), die im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätze (ohne Auszubildende) bereitstellen, sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Stellen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Es gibt jedoch Erleichterungen für kleinere Betriebe, und unter bestimmten Bedingungen darf auf- oder abgerundet werden. Konkret: Betriebe mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen müssen mindestens einen behinderten Menschen beschäftigen. Bei 40 bis 59 Stellen sind es zwei; bei 60 bis 69 sind es drei. Wichtig: Die Beschäftigungsverpflichtung ist nicht daran geknüpft, dass der Arbeitgeber über freie Stellen verfügt. Die Verpflichtung gilt selbst dann, wenn ein Betrieb keine Möglichkeiten hat, einen behinderten Menschen zu beschäftigen. 


Was passiert, wenn Arbeitgeber die Quote nicht erfüllen?

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Sie soll einen finanziellen Ausgleich gegenüber Arbeitgebern schaffen, die Schwerbehinderte beschäftigen und denen dadurch erhöhte Kosten entstehen. Wer beispielsweise eine Beschäftigungsquote zwischen drei und fünf Prozent aufweist, muss je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz 125 Euro monatlich zahlen. Beträgt die Quote weniger als zwei Prozent werden 320 Euro fällig.


Zahlen bitte

Umfangreiches Datenmaterial liefert die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen. Sie  basiert auf den Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit jährlich erhoben werden. Problem: Die Angaben sind nicht sonderlich aktuell. Die Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht

  • 2016 gab es in Deutschland 160.220 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber
  • davon haben 119.295 Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigt, 40.925 haben keine beschäftigt
  • 63.675 Arbeitgeber mussten keine Ausgleichsabgabe zahlen; 96.545 Arbeitgeber mussten Ausgleichsabgabe zahlen
  • 1.078.433 Pflichtarbeitsplätze waren mit schwerbehinderten Menschen besetzt
  • 274.466 Pflichtarbeitsplätze waren unbesetzt
  • die Beschäftigungsquote betrug 4,7 Prozent. Dabei wiesen private Arbeitgeber eine Quote von 4,1 Prozent auf; bei öffentlichen Arbeitgebern betrug die Quote 6,6 Prozent
Besitzen Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz?

Es gibt keine Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte. Bei vertretbaren Gründen kann ein Arbeitgeber immer eine Kündigung aussprechen. Dafür benötigt er jedoch die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Auch ist der Arbeitgeber verpflichtet, vorab die Schwerbehindertenvertretung zu informieren und anzuhören.  Menschen mit einer für das gesamte Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von fünf Tagen.


Was darf im Einstellungsgespräch gefragt werden?

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Frage nach einer Behinderung im Einstellungsgespräch unzulässig. In der Praxis kann das problematisch sein, denn manche Stellen sind für Schwerbehinderte ungeeignet. Anders ist der Fall in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Hier hat der Arbeitgeber nach sechs Monaten das Recht, die Frage nach einer Schwerbehinderung zu stellen. So hat es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 16. Februar 2012 entschieden.

Initiative von Toom und Lebenshilfe
Raus aus den
Werkstätten
Förderschule, Ausbildung bei einem besonderen Berufsbildungswerk und dann eine Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – so sieht eine typische Bildungskarriere behinderter Menschen aus. Wer einmal in einer WfbM beschäftigt ist, hat kaum Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt. Dabei wünschen sich  viele behinderte Menschen, Teil eines Teams mit nichtbehinderten Kollegen zu sein. Toom sorgt zusammen mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe dafür, dass dieser Traum zumindest für einige behinderte Menschen Wirklichkeit wird. Die Baumarktkette beteiligt sich an einem ganzheitlichen Inklusionsprogramm und bietet bundesweit 15 Werkstattbeschäftigten einen Arbeitsplatz in ihren Märkten. Was funktioniert das? Die Arbeitnehmer behalten bei dieser Form der Mitarbeit ihren Status als Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen. Aber sie nehmen aktiv am beruflichen Alltag teil und arbeiten mit nichtbehinderten Menschen zusammen.
Im Markt steht jeweils ein erfahrener Kollege dem neuen Mitarbeiter als Pate zur Seite. So werden auf beiden Seiten Hemmungen und Berührungsängste abgebaut. In der Einarbeitungsphase werden die Mitarbeiter durch Integrationsbegleiter der Lebenshilfe begleitet. Abseits der Werkstattaußenplätze unterstützt Toom die Lebenshilfe mit weiteren gemeinsamen Projekten und Aktionen. So bietet die Baumarktkette in zahlreichen Märkten Praktikumsplätze für Menschen mit Behinderung an, veranstaltet Frühlings-Pflanzaktionen und organisiert Weihnachtsbaumverkäufe. Ein großer Erfolg ist der gemeinsame Heimwerker-Leitfaden „Selbermachen leicht gemacht“. Mit vielen Fotos und in „Leichter Sprache“ werden beliebte Heimwerker-Arbeiten erklärt. Eine neue Ausgabe ist gerade erschienen.
Mein Kommentar
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Kommentare
Gräfe
vor 3 Jahren und 11 Monaten

"Das Miteinander von Menschen mit einer Behinderung und voll leistungsfähigen Kollegen..." Die Aussage ist aus meiner Sicht so nicht richtig. Kollegen mit einer Behinderung sind genauso leistungsfähig wie andere Kollegen. Es stört mich, das mit der Behinderung automatisch eine verminderte Leistungsfähigkeit gleichsetzt wird. Passt der Arbeitsplatz perfekt, gibt es keine oder nur sehr selten Unterschiede.

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Bettina Rees, one-Redaktion
vor 3 Jahren und 11 Monaten


Liebe Frau/lieber Herr Gräfe,


vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie haben Recht.


In den letzten 2 Jahren seit Erscheinen dieses Artikels hat sich unsere Redaktion intensiv mit dem Thema Diversity/Menschen (und insbesondere berufstätige Menschen) mit Behinderung befasst – und eine eigene Serie dazu aus der Taufe gehoben. In diesen 2 Jahren haben wir uns mit dem Thema auseinandergesetzt, und vor allem haben wir viele betroffene Kolleginnen und Kollegen kennen gelernt und ihre Sicht auf die Dinge. Kurz: Wir würden das aus heutiger Sicht nicht mehr so formulieren, weil wir dazu gelernt haben.


Herzliche Grüße

auch im Namen der one-Redaktion


Bettina Rees


 

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