Neuregelungen für Dienstwagen
Mobil in allen Lebenslagen
Lesedauer: 4 Minuten
Bahn fahren statt Statussymbole hegen: Die REWE Group stellt sich in der Dienstwagenpolitik komplett neu auf. Dienstwagenberechtigte können ihr Auto gegen eine Bahncard und eine Fahrrad-Flatrate eintauschen. Und künftig können deutlich mehr Mitarbeiter über das Unternehmen ein Auto leasen – zu attraktiven Konditionen.
Mit zwei voneinander unabhängigen Modellen steuert die REWE Group bei der Dienstwagenpolitik um. Mit einer umfassenden Änderung der Regelungen für Dienstwagenfahrer verfolgt die REWE Group einen innovativen Ansatz, der den Dienstwagenberechtigten mehr Wahlfreiheit bei der Wahl ihres Fortbewegungsmittels lässt und nachhaltigere Mobilität fördert.
Zugleich steigert die REWE Group ihre Attraktivität als Arbeitgeber und löst altes Hierarchiedenken ab: Bald sollen deutlich mehr Mitarbeiter über das Unternehmen ein Auto zu attraktiven Konditionen leasen können. Möglich macht das ein neu entwickeltes Gehaltsumwandlungsmodell, das nahezu allen Mitarbeitern Zugang zu den Großkundenvorteilen der REWE Group verschafft.
Modell 1: Die PKW-Gehaltsumwandlung
Unter Leitung von Irfan Tulan, Referent im Vorstandsressort von Frank Wiemer, entwickelte eine Projektgruppe mit der PKW-Gehaltsumwandlung ein innovatives Modell, von dem auch Mitarbeiter profitieren können, die nicht zu den klassischen Dienstwagenberechtigten gehören. Das Prinzip: Mitarbeiter können einen Teil ihres Brutto-Gehalts „umwandeln“ in eine Leasingrate für ein Auto, das das Unternehmen zur Verfügung stellt.
Durch die Entgeltumwandlung trägt der Mitarbeiter also selbst die Kosten für das Fahrzeug, kann aber von steuerlichen Vorteilen und natürlich von den guten Konditionen der REWE Group profitieren, etwa bei der Leasingrate und den Tankkosten.
Unter Leitung von Irfan Tulan, Referent im Vorstandsressort von Frank Wiemer, entwickelte eine Projektgruppe mit der PKW-Gehaltsumwandlung ein innovatives Modell, von dem auch Mitarbeiter profitieren können, die nicht zu den klassischen Dienstwagenberechtigten gehören. Das Prinzip: Mitarbeiter können einen Teil ihres Brutto-Gehalts „umwandeln“ in eine Leasingrate für ein Auto, das das Unternehmen zur Verfügung stellt.
Durch die Entgeltumwandlung trägt der Mitarbeiter also selbst die Kosten für das Fahrzeug, kann aber von steuerlichen Vorteilen und natürlich von den guten Konditionen der REWE Group profitieren, etwa bei der Leasingrate und den Tankkosten.
Über einen Online-Konfigurator kann jeder Mitarbeiter selbst sein Wunschauto aus fast allen gängigen Herstellern und Fabrikaten auswählen und zusammenstellen. Der Konfigurator ermittelt zugleich alle entstehenden monatlichen Kosten und errechnet den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Der maximale BruttoUmwandlungsbetrag ist auf 15 Prozent des Bruttomonatsentgelts des Mitarbeiters begrenzt – eine Regelung, die nicht zuletzt zum Schutz des Mitarbeiters vor einer zu hohen monatlichen Belastung gilt.
Da die Vorteile sehr individuell von den persönlichen finanziellen und steuerlichen Gegebenheiten des einzelnen Mitarbeiters abhängig sind, müssen Interessierte den Nutzen und mögliche Nachteile im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abwägen und sich eventuell von einem Steuerfachmann beraten lassen.
Da die Vorteile sehr individuell von den persönlichen finanziellen und steuerlichen Gegebenheiten des einzelnen Mitarbeiters abhängig sind, müssen Interessierte den Nutzen und mögliche Nachteile im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abwägen und sich eventuell von einem Steuerfachmann beraten lassen.
Vorteile:
• Mögliche positive steuerliche Effekte durch Verringerung des Bruttoentgeltes
• Mehrwertsteuer-Ersparnis: Fahrzeug-Kosten werden netto abgerechnet
• Kostenvorteile durch Großkundenkonditionen
• Kein Restwertrisiko beim Verkauf des Fahrzeugs
• FullServicePaket, das alle fahrzeugbezogenen Betriebskosten abdeckt – von der Versicherung, Wartung und Reparaturen bis hin zur Schadensabwicklung und Reifenersatz. Lediglich die Kosten für den Kraftstoff, die Wagenpflege und evtl. Garagennutzung begleicht der Mitarbeiter noch zusätzlich.
• Mögliche positive steuerliche Effekte durch Verringerung des Bruttoentgeltes
• Mehrwertsteuer-Ersparnis: Fahrzeug-Kosten werden netto abgerechnet
• Kostenvorteile durch Großkundenkonditionen
• Kein Restwertrisiko beim Verkauf des Fahrzeugs
• FullServicePaket, das alle fahrzeugbezogenen Betriebskosten abdeckt – von der Versicherung, Wartung und Reparaturen bis hin zur Schadensabwicklung und Reifenersatz. Lediglich die Kosten für den Kraftstoff, die Wagenpflege und evtl. Garagennutzung begleicht der Mitarbeiter noch zusätzlich.
Risiken:
• Nachteilig kann sich die Entgeltumwandlung auf die Krankenversicherung auswirken, wenn Mitarbeiter unter die Versicherungspflichtgrenze geraten. Privatversicherte könnten aus der Versicherung ausgeschlossen werden und bereits geleistete Überschüsse verlieren.
• Wer unter die Beitragsbemessungsgrenzen rutscht, muss damit rechnen, dass es zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Renten Arbeitslosenversicherung kommt, wenn durch den Entgeltverzicht die Sozialabgaben sinken.
• Nachteilig kann sich die Entgeltumwandlung auf die Krankenversicherung auswirken, wenn Mitarbeiter unter die Versicherungspflichtgrenze geraten. Privatversicherte könnten aus der Versicherung ausgeschlossen werden und bereits geleistete Überschüsse verlieren.
• Wer unter die Beitragsbemessungsgrenzen rutscht, muss damit rechnen, dass es zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Renten Arbeitslosenversicherung kommt, wenn durch den Entgeltverzicht die Sozialabgaben sinken.
Voraussetzungen:
• ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
• eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
• das Fehlen jeglicher Gehaltspfändungen beim Mitarbeiter
• die Zustimmung des disziplinarischen Vorgesetzten
• die Zustimmung des betreuenden Personalwesens
• die Unterzeichnung des Vertrages zur PKW-Entgeltumwandlung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag durch den Mitarbeiter.
• ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
• eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
• das Fehlen jeglicher Gehaltspfändungen beim Mitarbeiter
• die Zustimmung des disziplinarischen Vorgesetzten
• die Zustimmung des betreuenden Personalwesens
• die Unterzeichnung des Vertrages zur PKW-Entgeltumwandlung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag durch den Mitarbeiter.
Die Möglichkeit der PKW-Entgeltumwandlung können in einem Pilotprojekt zunächst die Mitarbeiter der REWE Zentralorganisationen (RZO) und der RIS nutzen. Nach erfolgreicher Umsetzung werden weitere SGEn voraussichtlich Anfang 2015 folgen.Weitere ausführliche Informationen, sowie den Zugang zum Konfigurator finden Mitarbeiter im entsprechenden InfoNet-Artikel PKW-Entgeltumwandlung (unter RZO, RZO-Informationen, Stichwortliste zum Arbeitsverhältnis - dort dann unter dem Link "PKW-Entgeltumwandlung"). Für alle weitergehenden Fragen stehen die bekannten Ansprechpartner aus Personalwesen und Fuhrparkmanagement ebenfalls zur Verfügung.
Irfan Tulan, Projektleiter
„Wir machen den Mitarbeitern ein Angebot, das sie selbst ganz nach ihren individuellen
Bedürfnissen nutzen können“
Modell 2: Mobilitätsbudget statt Dienstwagenordnung
Auch für die Dienstwagenordnung hat die Projektgruppe um Irfan Tulan ein völlig neues Konzept entworfen. Es bietet Dienstwagenberechtigten zum einen mehr Wahlmöglichkeiten, zum anderen rückt es Nachhaltigkeitsaspekte in den Vordergrund. Die Neuregelung der Dienstwagenordnung betrifft die Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position oder Funktion ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen.
An die Stelle des Dienstwagens tritt ein Mobilitätsbudget, das die Mitarbeiter nun in verschiedene Komponenten investieren können: Wer beispielsweise einen kleineren Dienstwagen wählt, kann verbliebenes Budget in eine Bahncard, ein Carsharing-Guthaben, einen Fahrradverleih wie etwa die Räder der Deutschen Bahn, oder in die Altersvorsorge investieren.
Auch für die Dienstwagenordnung hat die Projektgruppe um Irfan Tulan ein völlig neues Konzept entworfen. Es bietet Dienstwagenberechtigten zum einen mehr Wahlmöglichkeiten, zum anderen rückt es Nachhaltigkeitsaspekte in den Vordergrund. Die Neuregelung der Dienstwagenordnung betrifft die Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position oder Funktion ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen.
An die Stelle des Dienstwagens tritt ein Mobilitätsbudget, das die Mitarbeiter nun in verschiedene Komponenten investieren können: Wer beispielsweise einen kleineren Dienstwagen wählt, kann verbliebenes Budget in eine Bahncard, ein Carsharing-Guthaben, einen Fahrradverleih wie etwa die Räder der Deutschen Bahn, oder in die Altersvorsorge investieren.
„Damit lösen wir uns von einem starren Modell und machen unseren Mitarbeitern ein Angebot, das sie selbst ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen zusammenstellen können“, sagt Tulan. „Zugleich machen wir mit dem Mobilitätsbudget einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit.“ Die Möglichkeit, eine Teil des Budgets in andere Komponenten zu investieren, ist ein Anreiz, sich für einen kleineren Dienstwagen zu entscheiden. Mit einem monatlichen Bonus belohnt das Unternehmen zudem jene Kollegen, die etwa ein Elektroauto wählen.
Die Mobilitätsrichtlinie gilt innerhalb Deutschlands für die Mitarbeiter der REWE- Zentralfinanz eG, der REWE-Zentral AG, sämtlicher Unternehmen, an denen eine oder beide der vorgenannten Gesellschaften mindestens zu 50 Prozent beteiligt ist. Dazu gehören auch die REWE-Holding-Funktionen und die strategischen Geschäftseinheiten der REWE Group national.
Die Mobilitätsrichtlinie gilt innerhalb Deutschlands für die Mitarbeiter der REWE- Zentralfinanz eG, der REWE-Zentral AG, sämtlicher Unternehmen, an denen eine oder beide der vorgenannten Gesellschaften mindestens zu 50 Prozent beteiligt ist. Dazu gehören auch die REWE-Holding-Funktionen und die strategischen Geschäftseinheiten der REWE Group national.
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