Pflege und Beruf
„Die Auszeit war eine große Erleichterung“
Lesedauer: 5 Minuten
Irgendwann wurde es einfach zuviel. Neben ihrem 30-Stunden-Job im REWE-Markt in Kronberg pflegte Anni Moehle ihren kranken Mann. Dank der Familienpflegezeit konnte sie drei Monate zu Hause bleiben.
Arbeit und Pflege ihre Mannes - die Doppelbelastung machte Annie Moehle schwer zu schaffen. Schon länger war ihr Mann an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Zunächst dachte das Ehepaar, alles sei überstanden doch dann kamen die Schmerzen zurück und sein Zustand verschlechterte sich rapide. Die Pflegestufe wurde von 1 auf 2 erhöht. Zwar bekam Annie Moehle damit mehr Unterstützung vom ambulanten Pflegedienst der Diakonie, die Belastung für die heute 65-Jährige wurde aber immer größer.
Die Diakonie war es dann, die Anni Moehle auf die Möglichkeit einer Familienpflegeauszeit aufmerksam machte: „Die Pflegerin sagt zu mir: ‚Sie müssen sich eine Auszeit nehmen. Das wird alles zuviel‘“ erinnert sie sich.
Arbeit und Pflege ihre Mannes - die Doppelbelastung machte Annie Moehle schwer zu schaffen. Schon länger war ihr Mann an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Zunächst dachte das Ehepaar, alles sei überstanden doch dann kamen die Schmerzen zurück und sein Zustand verschlechterte sich rapide. Die Pflegestufe wurde von 1 auf 2 erhöht. Zwar bekam Annie Moehle damit mehr Unterstützung vom ambulanten Pflegedienst der Diakonie, die Belastung für die heute 65-Jährige wurde aber immer größer.
Die Diakonie war es dann, die Anni Moehle auf die Möglichkeit einer Familienpflegeauszeit aufmerksam machte: „Die Pflegerin sagt zu mir: ‚Sie müssen sich eine Auszeit nehmen. Das wird alles zuviel‘“ erinnert sie sich.
Unterstützung vom Betriebsrat
Anni Moehle suchte Rat bei ihrer Marktleiterin, die ihr den Tipp gab, sich an Rosel Jung vom Betriebsrat zu wenden. „Frau Jung war wirklich eine große Hilfe. Sie hat mir erklärt, wie die Pflegeauszeit funktioniert, bei den Anträgen geholfen und auch geschaut, welches Auszeitmodell am besten in meinem Fall passt“, erklärt Moehle. „Es ist ja nicht so, dass man einfach zu Hause bleiben kann. Dann fehlt ja das Geld. Mit der Familienpflegezeit, konnte ich drei Monate zu Hause bleiben und bekam einen geringeren Lohn. Anschließend habe ich die ausgefallene Zeit nachgearbeitet.
Anni Moehle hat die Auszeit gut getan: „Es war eine große Erleichterung während dieser drei Monate nicht noch arbeiten zu müssen. Ich habe mir ja ständig Sorgen gemacht, das etwas passiert, wenn ich nicht da bin.“
Anni Moehle suchte Rat bei ihrer Marktleiterin, die ihr den Tipp gab, sich an Rosel Jung vom Betriebsrat zu wenden. „Frau Jung war wirklich eine große Hilfe. Sie hat mir erklärt, wie die Pflegeauszeit funktioniert, bei den Anträgen geholfen und auch geschaut, welches Auszeitmodell am besten in meinem Fall passt“, erklärt Moehle. „Es ist ja nicht so, dass man einfach zu Hause bleiben kann. Dann fehlt ja das Geld. Mit der Familienpflegezeit, konnte ich drei Monate zu Hause bleiben und bekam einen geringeren Lohn. Anschließend habe ich die ausgefallene Zeit nachgearbeitet.
Anni Moehle hat die Auszeit gut getan: „Es war eine große Erleichterung während dieser drei Monate nicht noch arbeiten zu müssen. Ich habe mir ja ständig Sorgen gemacht, das etwas passiert, wenn ich nicht da bin.“
Da sie die Auszeit für ein halbes Jahr beantragt hatte, konnte sie nach dem Tod ihres Mannes zunächst noch einen Monat zur Ruhe kommen. „Dann war ich aber auch froh wieder arbeiten zu können. Warum sollte ich immer noch zu Hause sitzen.“ Der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag kam ihr da sehr gelegen und so schöpfte sie die bewilligte Zeit nicht gänzlich aus und stieg wieder mit 30 Stunden pro Woche ein.
Rechtzeitig kümmern
Wenn sie heute Betroffenen einen Tipp geben kann, dann diesen: „Man sollte sich rechtzeitig kümmern und sich über die Angebote informieren.“ Denn das Problem sei doch oftmals, dass den Pflegenden die Möglichkeiten, etwas Entlastung über einen Pflegeauszeit oder Familienpflegeauszeit zu bekommen, gar nicht bekannt sind.
Rechtzeitig kümmern
Wenn sie heute Betroffenen einen Tipp geben kann, dann diesen: „Man sollte sich rechtzeitig kümmern und sich über die Angebote informieren.“ Denn das Problem sei doch oftmals, dass den Pflegenden die Möglichkeiten, etwas Entlastung über einen Pflegeauszeit oder Familienpflegeauszeit zu bekommen, gar nicht bekannt sind.
Pflege und Beruf
Unterstützungsangebote der REWE Group
Manchmal ist es ein schleichender Prozess, in anderen Fällen kommt es nach einer Krankheit ganz plötzlich: Ein enger Angehöriger wird pflegebedürftig. Für die Pflegenden ist dies eine enorme Belastung, die sie zusätzlich zu ihrem beruflichen und familiären Alltag leisten müssen. Immer mehr Arbeitgeber bieten deshalb Unterstützung an.
Es ist die größte Befürchtung der Deutschen, wenn es um die Frage der Pflege geht: Den eigenen Angehörigen zur Last fallen, davor haben laut einer Umfrage im Auftrag der Continentale Versicherung aus dem Jahr 2014 rund 83 Prozent der Befragten die meiste Angst.
Aber die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich. Seit der Jahrtausendwende ist sie um mehr als 600.000 auf über 2,6 Millionen Menschen im Jahr 2013 gestiegen. Experten rechnen damit, dass bis zum Jahr 2050 rund zwei Millionen dazu kommen werden. Mit ihnen steigt auch der Pflegeaufwand, nicht nur bei den Sozialträgern, sondern auch ganz praktisch in den Familien.
Doch gerade beim Thema Pflege ist die Materie komplex. Wo beantrage ich eine Pflegestufe? Bekomme ich Geld für Hilfsmittel? Was tun, wenn ich schnell eine Tagespflege brauche?
Aber die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich. Seit der Jahrtausendwende ist sie um mehr als 600.000 auf über 2,6 Millionen Menschen im Jahr 2013 gestiegen. Experten rechnen damit, dass bis zum Jahr 2050 rund zwei Millionen dazu kommen werden. Mit ihnen steigt auch der Pflegeaufwand, nicht nur bei den Sozialträgern, sondern auch ganz praktisch in den Familien.
Doch gerade beim Thema Pflege ist die Materie komplex. Wo beantrage ich eine Pflegestufe? Bekomme ich Geld für Hilfsmittel? Was tun, wenn ich schnell eine Tagespflege brauche?
Über 100 Kollegen stehen mit Rat & Tat zur Seite
Die REWE Group bietet Betroffenen Hilfestellungen an. Flexible Arbeitsmodelle mit der Option Home-Office zu machen, helfen den Arbeitsalltag mit der neuen Situation besser zu vereinbaren. Mehr als 100 Multiplikatoren werden regelmäßig im Rahmen des Projektes „Lebensphasenorientierte Selbsthilfekompetenz“ (LoS!) geschult und stehen als kompetente Ansprechpartner bereit. Sie unterstützen ihre Kollegen in persönlichen Krisen. Dank der übersichtlichen Handlungshilfen, können sich Betroffene hier schnell einen ersten Überblick darüber verschaffen, wie sie das Problem am sinnvollsten angehen.
Darüber hinaus kooperiert die REWE Group mit dem AWO Elternservice. Dieser bietet deutschlandweite Beratung zum Thema Pflege und vermittelt Pflegeplätze. Auf einem Online-Portal können sich alle Beschäftigten informieren. Die Leistungen der AWO übernehmen die SGEn mindestens zu 70 Prozent.
Die REWE Group bietet Betroffenen Hilfestellungen an. Flexible Arbeitsmodelle mit der Option Home-Office zu machen, helfen den Arbeitsalltag mit der neuen Situation besser zu vereinbaren. Mehr als 100 Multiplikatoren werden regelmäßig im Rahmen des Projektes „Lebensphasenorientierte Selbsthilfekompetenz“ (LoS!) geschult und stehen als kompetente Ansprechpartner bereit. Sie unterstützen ihre Kollegen in persönlichen Krisen. Dank der übersichtlichen Handlungshilfen, können sich Betroffene hier schnell einen ersten Überblick darüber verschaffen, wie sie das Problem am sinnvollsten angehen.
Darüber hinaus kooperiert die REWE Group mit dem AWO Elternservice. Dieser bietet deutschlandweite Beratung zum Thema Pflege und vermittelt Pflegeplätze. Auf einem Online-Portal können sich alle Beschäftigten informieren. Die Leistungen der AWO übernehmen die SGEn mindestens zu 70 Prozent.
REWE Group bietet Unterstützung über gesetzliche Leistungen hinaus
Mit dem Inkrafttreten des Familienpflegezeitgesetzes Anfang 2015 sind zudem viele Leistungen, die die REWE Group bis dahin ihren Angestellten schon per Betriebsvereinbarungen zugesichert hat, auch gesetzlich vorgeschrieben worden. Um die Beschäftigten über die gesetzlichen Leistungen hinaus zu unterstützen steht den Mitarbeitern etwa einmalig eine bezahlte zweistündige Freistellung von der Arbeit zu. Zudem werden sie nach Beendigung der Pflege- oder Familienpflegezeit an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz beschäftigt, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Des Weiteren gewährt das Familienpflegezeitgesetz einen Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit erst bei Arbeitgebern mit mehr als 15 beziehungsweise 25 Mitarbeitern. „Die REWE Group nimmt hier keine Einschränkung vor und bietet beides grundsätzlich unabhängig von der Mitarbeiterzahl der Gesellschaften an“, erklärt Bianca van Wijnen, Expertin Center of Expertise Compensation & Benefits. Das Angebot wird gerne angenommen: „Viele Kollegen nutzen die Unterstützungsangebote und von den Rückmeldungen weiß ich, dass die meisten sehr dankbar hierfür sind“, erklärt Bianca van Wijnen.
Mit dem Inkrafttreten des Familienpflegezeitgesetzes Anfang 2015 sind zudem viele Leistungen, die die REWE Group bis dahin ihren Angestellten schon per Betriebsvereinbarungen zugesichert hat, auch gesetzlich vorgeschrieben worden. Um die Beschäftigten über die gesetzlichen Leistungen hinaus zu unterstützen steht den Mitarbeitern etwa einmalig eine bezahlte zweistündige Freistellung von der Arbeit zu. Zudem werden sie nach Beendigung der Pflege- oder Familienpflegezeit an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz beschäftigt, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Des Weiteren gewährt das Familienpflegezeitgesetz einen Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit erst bei Arbeitgebern mit mehr als 15 beziehungsweise 25 Mitarbeitern. „Die REWE Group nimmt hier keine Einschränkung vor und bietet beides grundsätzlich unabhängig von der Mitarbeiterzahl der Gesellschaften an“, erklärt Bianca van Wijnen, Expertin Center of Expertise Compensation & Benefits. Das Angebot wird gerne angenommen: „Viele Kollegen nutzen die Unterstützungsangebote und von den Rückmeldungen weiß ich, dass die meisten sehr dankbar hierfür sind“, erklärt Bianca van Wijnen.
Pflegereform:
Das ändert sich um 1. Januar 2017
Zum 1. Januar treten die Regelungen der Pflegereform 2017 in Kraft. Damit werden das neue Begutachtungsverfahren, nach dem Pflegebedürftigkeit künftig bewertet wird, und die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad wirksam. Hier die wichtigsten Änderungen:
Begutachtungsverfahren
Die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen rückt in den Vordergrund. Bislang lag der Fokus darauf, was der Betroffene nicht kann. Nun liegt er darauf, was er oder sie noch selbstständig erledigen kann und wobei Hilfestellung nötig ist. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.
Der Grad der Selbstständigkeit wird in sechs verschiedenen Bereichen gemessen:
Das ändert sich um 1. Januar 2017
Zum 1. Januar treten die Regelungen der Pflegereform 2017 in Kraft. Damit werden das neue Begutachtungsverfahren, nach dem Pflegebedürftigkeit künftig bewertet wird, und die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad wirksam. Hier die wichtigsten Änderungen:
Begutachtungsverfahren
Die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen rückt in den Vordergrund. Bislang lag der Fokus darauf, was der Betroffene nicht kann. Nun liegt er darauf, was er oder sie noch selbstständig erledigen kann und wobei Hilfestellung nötig ist. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.
Der Grad der Selbstständigkeit wird in sechs verschiedenen Bereichen gemessen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad
Statt drei Pflegestufen gibt es zukünftig fünf Pflegegrade. Die Einstufung wird – vereinfacht gesprochen – nach den oben genannten Kriterien vorgenommen.
Wer bereits eine Pflegestufe hat muss keinen neuen Antrag auf eine Begutachtung stellen. Die Pflegestufen werden nach einem festgelegten Verfahren automatisch in die Pflegegrade übergeleitet.
Konkret gilt die Formel: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet (Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2). Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad (Pflegestufe 0 wird Pflegegrad 2). (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Statt drei Pflegestufen gibt es zukünftig fünf Pflegegrade. Die Einstufung wird – vereinfacht gesprochen – nach den oben genannten Kriterien vorgenommen.
Wer bereits eine Pflegestufe hat muss keinen neuen Antrag auf eine Begutachtung stellen. Die Pflegestufen werden nach einem festgelegten Verfahren automatisch in die Pflegegrade übergeleitet.
Konkret gilt die Formel: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet (Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2). Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad (Pflegestufe 0 wird Pflegegrad 2). (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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