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Foto: Andres Rodriguez - Fotolia
Compliance
Geschenke
– ja bitte oder nein danke?
von Sylvia Hannstein
Lesedauer: 2 Minuten
Rechtzeitig vor Weihnachten gibt es hier in one die wichtigsten Tipps für den korrekten Umgang mit Geschenken am Arbeitsplatz.
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Daheim bei den Lieben natürlich. Doch für manche Mitarbeiter auch im Unternehmen. Und auch wenn sich die Anzahl der Zuwendungen vor dem Fest der Liebe im Vergleich zu früher deutlich reduziert zu haben scheint: Man muss sich darüber klar sein, dass es definierte Regeln für den korrekten Umgang mit Geschenken von Geschäftspartnern gibt. Der Umgang mit Geschenken und Einladungen – auch Zuwendungen genannt – ist im Verhaltenskodex der REWE Group geregelt. Den verantwortet seit Ende des vergangenen Jahres der Zentralbereich Compliance. Doch lange nicht alle Mitarbeiter wissen das. „Immer wieder gibt es Fragen wie ‚Wo finde ich den Verhaltenskodex?’ und ‚Wer ist mein Ansprechpartner?’“ berichtet Andrea Roth, Head of Compliance. So entstand die Idee einer „Compliance-Cartoon-Kampagne“: Seit Jahresbeginn platziert das Compliance-Team monatlich einen Aspekt aus dem Verhaltenskodex als Topnachricht im Intranet – unterhaltsam illustriert durch eigens für jede Folge gezeichnete Comics. Andrea Roth: „Wir wollen zeigen, dass man ein so bedeutsames Thema auch mit einer Prise Humor verpacken kann.“ Dass ein kleiner Gag am Rande durchaus Wirkung zeigt, bewies eine Aktion in ihrem ersten Jahr als Head of Compliance: „Damals haben wir in der Weihnachtszeit jedes Paket, das in unseren Poststellen an den Kölner Standorten angekommen ist, mit einem Aufkleber `Darf ich das behalten?` bekleben lassen. Da gab es richtig viel Resonanz und interessierte Nachfragen im Haus“, erinnert sich Roth.
Das Kölner Compliance-Team (v.l.): JUDr. Květuše Vicencová (Corporate Compliance Counsel), Andreas Jürgens (Compliance Referent), Andrea Roth (Head of Compliance), Volker Dürschlag (Chief Compliance Officer), Tanja Reuter (Compliance Assistant)
Erfolgreich – wenn auch auf eine ganz andere Art – verlief das Ende vergangenen Jahres durchgeführte Compliance-E-Learning für REWE Group-Mitarbeiter. Auch hier wurden wichtige Inhalte des Verhaltenskodex mit dem verpflichtenden E-Learning „Compliance Basics“ den Mitarbeitern nahegebracht. Insgesamt wurden rund 12.000 Verwaltungsmitarbeiter der Holding, REWE, PENNY, Toom Baumarkt und der DER Touristik geschult. Die Schulungsmaßnahme wird weiter ausgebaut, teilweise bereits sogar international, kündigt Roth an. Auch für Aufsichtsräte, Vorstände und Führungskräfte wird im kommenden Jahr zusätzlich eine „Compliance-Basics Schulung“ als Präsenztraining angeboten.
Tipps für den richtigen Umgang mit Weihnachts-Geschenken:
In Zweifelsfällen nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrem zuständigen Compliance Officer. Weitere Infos und alle Kontaktdaten finden Sie auf der Compliance-Seite im REWE InfoNet.
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