Mit zwei Senaten war das Bundespatentgericht kürzlich bei der REWE Group zu Gast. Auf dem Besuchsprogramm stand neben dem Wissensaustausch auch Hochtechnologie.
Marken, wohin man blickt. Wer bei REWE, PENNY oder Toom einkauft, hat die Wahl aus tausenden Markenartikeln und Eigenmarken- Produkten der REWE Group. Rund 13.000 Marken gibt es im REWE-Reich, im In- und Ausland. Nicht alle sind auf der Fläche zu finden. Etliche, wie Fülllhorn oder Erlenhof, befinden sich gewissermaßen im Ruhestand. „Auf der anderen Seite kommen ständig neue dazu“, weiß Matthias Humborg, Funktionsbereichsleiter Gewerblicher Rechtsschutz bei der REWE Group. Der promovierte Jurist hütet mit seinem siebenköpfigen Team das Markenportfolio von der Anmeldung über die Überwachung bis zum Verteidigungsfall (bei Widerspruchsverfahren).
Doch wie kommt eine Handelsmarke überhaupt ins Supermarkt-Regal? In Deutschland entscheidet seit fast 60 Jahren das Bundespatentgericht in München, ob eine Marke schützenswert ist oder nicht. Da es die Bundesrichter nicht nur mit dem Lebensmittelhandel zu tun haben, hatten sie schon länger den Wunsch gehegt, die REWE Group als einen ihrer größeren „Kunden“ näher kennenzulernen.
Kürzlich war es so weit, und Gastgeber Matthias Humborg konnte zusammen mit REWE Group-Bereichsvorstand Dr. Sven Spork sechs Münchner Markenhüter in Köln zu einem informativen Austausch begrüßen. Die Bundesrichter aus dem Süden zeigten sich sehr daran interessiert, wie die Geschäftsfelder ihre Marken managen. So stellte Vice President Groupbrandmanager Lars Bolle das Dachmarkenkonzept und die Markenstrategie der REWE-Touristik vor. PENNY-Eigenmarkenmanager Marvin Horacek gab einen detaillierten Einblick in die Welt der PENNY-Marken und überraschte seine Zuhörer mit der rekordverdächtig kurzen Zeitspanne, die es braucht, um eine neue Marke in die PENNY-Filialen zu bringen.
Noch tiefer beeindruckte die Bundesrichter der Besuch von Scarlet One in Köln-Niehl. Dr. Wolf-Axel Schulze als Leiter des Logistikzentrums und Martin Klöckner von REWE Digital führten die Gruppe durch das automatisierte Lager des REWE-Lieferservice. Dass die REWE Group auch für ihr innovatives Food-Fulfillmentcenter das eine oder andere Patent angemeldet hat, sorgte naturgemäß für weiteren Gesprächsstoff.
Das Bundespatentgericht (BPatG) ist das zweitgrößte deutsche Bundesgericht und hat seinen Sitz in München. Es wurde am 1. Juli 1961 gegründet. Seine Aufgabe ist es, in bestimmten Rechtsstreitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte (Patente und Marken) zu entscheiden.
Beim Bundespatentgericht wirken als Richter sowohl rechtskundige Mitglieder, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als auch technische Mitglieder, die in einem Zweig der Technik sachverständig sein müssen. Im Jahr 2017 waren 108 Richter am BPatG beschäftigt. Das Bundespatentgericht entscheidet nur darüber, ob ein Schutzrecht gewährt werden kann oder zu versagen ist. Es entscheidet nicht über die Verletzung eines Schutzrechts. Die entsprechenden Ansprüche können nur vor Zivilgerichten geltend gemacht werden.