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REWE Group
Grundsatzerklärung „Menschenrechte“ veröffentlicht

Menschenrechte in den komplexen globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu schützen und zu stärken, ist für die REWE Group eine wichtige Aufgabe. Daher hat das Unternehmen nun eine Grundsatzerklärung „Menschenrechte“ veröffentlicht.

In der Erklärung verpflichtet sich der REWE Group-Vorstand ausdrücklich nicht nur zum Menschenrechts-Engagement in den eigenen unmittelbaren Geschäftstätigkeiten, sondern ebenso in den weltweiten Lieferketten.

Basis der Grundsatzerklärung „Menschenrechte“ sind einerseits die gemeinsam mit unabhängigen Experten angefertigten Risiko- und Hot Spot-Analysen, um potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren und andererseits international gültige und anerkannte Standards und Richtlinien wie:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) 
  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) 
  • die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen 
  • Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards 
  • die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) 
  • die UN-Kinderrechtskonventionen 
  • die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau 
  • die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen 
  • die Forced Labour Priority Principles des Consumer Good Forum (CGF) 

Als besonders sensible Bereiche hat die REWE Group Kinder- und Zwangsarbeit, Einkommen, Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert.

„Um unserer Verantwortung für fairen Handel gerecht zu werden, setzen wir auf eine Vielzahl von Maßnahmen: Wir schulen Mitarbeiter, veranstalten Trainings für Lieferanten, führen Audits durch, setzen eigene Projekte und Hilfsmaßnahmen um und formulieren konkrete Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister. Alle Geschäftspartner der REWE Group sind verpflichtet, Mindestanforderungen wie international und national geltende Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten. Darüber hinaus haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2025 in relevanten Lieferketten einen unabhängigen Beschwerdemechanismus zu implementieren. Damit werden wir negative Entwicklungen frühzeitig erkennen können“, so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand HR/Nachhaltigkeit Handel Deutschland der REWE Group.

Gesamte Sektoren langfristig verändern

Da die globalen Wertschöpfungsketten bedingen, dass gesamte Sektoren langfristig verändert werden, engagiert sich die REWE Group über die unmittelbar eigenen Aktivitäten hinaus zusätzlich gezielt in relevanten Brancheninitiativen. Nach Auffassung des Unternehmens können so dauerhaft erfolgreiche Entwicklungen initiiert werden, die dann durch unabhängige Zertifizierungsorganisationen begleitet werden.

Die Grundsatzerklärung „Menschenrechte“ ist eingebettet in eine Vielzahl von Richt- und Leitlinien, welche den verpflichtenden Handlungsrahmen für Mitarbeiter und Geschäftspartner der REWE Group definieren. Dies sind beispielsweise der REWE Group Verhaltenskodex, die Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften, der Leitlinie für Fairness oder die Leitlinie für Textilien.

Zur Grundsatzerklärung „Menschenrechte“:
www.rewe-group.com/de/nachhaltigkeit/gruene-produkte/leitlinien

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