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Andreas von Máriássy
Der Mann für heikle Fälle
Andreas von Máriássy ist neuer Ombudsmann
von Judith Morgenschweis
Die Grenze ist fließend zwischen der Einladung zu einer Tasse Kaffee und dem Compliance-Fall, der den Mitarbeiter die Karriere kosten kann. Im Zweifel können sich REWE Group-Mitarbeiter an Andreas von Máriássy wenden. Er ist seit Anfang Januar Ombudsmann der REWE Group.
Es ist der Klassiker: Ein Mitarbeiter wird von einem Lieferanten zum Essen eingeladen. Bislang hatten sie sich immer auf einen Kaffee getroffen und vielleicht mal einen Snack auf Kosten des Zulieferers gegessen. Diesmal soll es aber etwas Besonderes sein. Ein feudales Mahl bei einem Spitzenkoch. Die Freude des Mitarbeiters über die Einladung weicht jedoch nach einigen Stunden dem Zweifel. Darf er eine solch kostspielige Einladung überhaupt annehmen?

„Der Weg zum Compliance-Fall ist oft ein schleichender“, beschreibt Andreas von Máriássy, neuer Ombudsmann der REWE Group, den Prozess, mit dem ein Geschäftspartner versucht den anderen exklusiv für sich zu gewinnen. „Selten sind diese Fälle sofort und für jeden offensichtlich. In der Regel wird zunächst langsam ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und erst nach einiger Zeit eine Grenze überschritten, bei der man von einem Compliance-Fall sprechen kann. Und selbst dann gibt es noch eine Grauzone, in der es gilt, genau zu bewerten, was rechtens ist und was nicht.“
„Oft kommen die Menschen sehr aufgewühlt zu mir“ Seit dem 1. Januar 2017 ist der Fachanwalt für Strafrecht, Andreas von Máriássy, neuer Ombudsmann der REWE Group. Seine Rolle sei die eines Schlichters, Sammlers aber auch Filters, sagt er. Mitarbeiter wenden sich aus verschiedenen Gründen an ihn. Zunächst muss der Ombudsmann die Informationen, die ihm zugetragen werden, vertraulich behandeln und Anonymität zusichern. Das hilft vor allem bei kritischen oder nicht eindeutigen Fällen. Eine weitere wichtige Rolle des Ombudsmannes ist es, die ihm anvertrauten Informationen weiter zu verfolgen. „Wendet sich der Mitarbeiter an den Ombudsmann, so kann er sicher sein, dass sein Hinweis nicht versackt. Aufgabe des Ombudsmannes ist es, den Hinweis zu prüfen und, wenn es sich um einen Compliance-Fall handelt, diesem nachzugehen und mit dem Unternehmen die weitere Vorgehensweise abzuklären“, so Andreas von Máriássy. Dem Mitarbeiter, der sich an den Ombudsmann wendet, entstehen hierfür keinerlei Kosten.

Meistens wenden sich Mitarbeiter an ihn, um eine Einschätzung zu bekommen, ob ein bestimmter Vorfall ein Compliance-Fall sein könnte. Dann gilt es, möglichst viele Informationen zu sammeln und zu sortieren, um zu einer objektiven Beurteilung zu kommen. „Oft kommen die Menschen sehr aufgewühlt und aufgeregt zu mir. Sie können nicht einschätzen, was wichtig ist und was nicht. Meine Aufgabe ist es, die entscheidenden Informationen herauszufiltern. Das kann manchmal in fünf Minuten erledigt sein, manchmal dauert es zwei Tage.“
Grundsätzlich hat Andreas von Máriássy im Zuge seiner Tätigkeit als Ombudsmann für andere Unternehmen einen Anstieg der Fälle festgestellt. Die Sensibilität für das Thema sei stark gewachsen, so der Fachanwalt. „Es gibt drei Abstufungen, die man natürlich nicht verallgemeinern kann, aber eine Tendenz zeigen: Die älteren Kollegen vertreten häufig noch die Ansicht, dass früher alles einfacher war und zeigen noch nicht so viel Bewusstsein für das Thema. Ganz junge Berufstätige sind sehr sensibilisiert und lehnen auch bewusst die Einladung zum Kaffee ab. Und dann gibt es die Mitarbeiter dazwischen, die versuchen immer wieder zu sortieren, was in Ordnung ist und wo die Großzügigkeit eines Geschäftspartners zu weit geht“, erklärt Andreas von Máriássy seine Erfahrung. „Von zehn Meldungen sind ein oder zwei Compliance-Fälle“ Zum anderen werde aber vieles gemeldet, was kein Compliance-Fall sei. Daher sei seine Funktion sehr stark die eines Zuhörers, der aus allem, was die Mitarbeiter einbrächten, die Compliance-Fälle heraussiebe. „Von zehn Meldungen sind ein oder zwei Compliance-Fälle“, weiß der Fachanwalt aus Erfahrung. Viele Probleme, die bei ihm landen, sind beispielsweise eher dem Personalwesen zuzuordnen. Doch egal um was es sich handelt, der Ombudsmann hat ein offenes Ohr und sucht eine Lösung oder einen Weg zu einer möglichen Lösung an anderer Stelle, wenn sich herausstellt, dass Compliance kein Thema ist.

Zur Person
Andreas von Máriássy studierte an der Université Sorbonne in Paris und an der Ludwig Maximilians Universität in München. 1987 erhielt er die Zulassung als Anwalt und gründete ein Jahr später mit zwei Kollegen eine Kanzlei. Seit 1998 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Im Jahr 2000 wurde der heute 60-Jährige Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und ist seit 2007 ihr Vizepräsident und Beauftragter für Fragen der Geldwäscheprävention.

Seit drei Jahren ist er als Ombudsmann für einen namhaften deutschen Konzern tätig und berät mehrere große Konzerne in Compliance-Fragen auch auf internationaler Ebene. Seine Motivation ist in all den Jahren die gleiche geblieben: „Es ist das Menschliche, das ich an meinem Beruf nach wie vor spannend finde. Man sieht in diesen Situationen unter Druck Seiten an den Menschen, die sich nicht sofort offenbaren.“
Kontakt
Ombudsmann der REWE Group
Andreas von Máriássy
Altheimer Eck 13 / II, 80331 München
Tel: +49 89 23 66 790
mariassy@rae13.de

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