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ArticleId: 1881magazineEs ist ein enormer Kraftakt, den viele Familien täglich leisten: rund 73 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Welche Unterstützung ihnen dabei zusteht, darüber informierten jetzt die HR-Kompetenzcenter Zentrale und Vollsortiment sowie AWO lifebalance.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/a/4/csm_Infoveranstaltung_BuF_Pflege_zu_Hause_mgt_st_a7388a7921.jpgWenn Angehörige pflegebedürftig werdenWelche Unterstützung gibt es?
Foto: Bojan89/iStock/Thinkstock
Vortrag zur Finanzierung und zu den Leistungsansprüchen für Pflegende
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden
Es ist ein enormer Kraftakt, den viele Familien täglich leisten: rund 73 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Welche Unterstützung ihnen dabei zusteht, darüber informierten jetzt die HR-Kompetenzcenter Zentrale und Vollsortiment sowie AWO lifebalance.
Wer sich zu Hause um Pflegebedürftige kümmert, hat Anspruch auf Unterstützung. Hierfür hat der Gesetzgeber verschiedene Modelle vorgesehen. Allerdings ist es nicht leicht, bei den verschiedenen Hilfsangeboten und Leistungstöpfen durchzublicken. Dies führt dazu, dass viele Pflegende die Hilfsmöglichkeiten nicht voll ausschöpfen.

Das beginnt mit der Einstufung des Pflegegrades: Wann ist jemand pflegebedürftig? Was zahlt die Pflegeversicherung? Wie funktioniert die Einstufung in Pflegegrade? Wie kann Pflege zu Hause sinnvoll organisiert werden? Und nicht zuletzt: Welche Möglichkeiten der Auszeit bietet das Pflegezeitgesetz? Diese Fragen beantwortete Silke Niewohner, Gesundheitswissenschaftlerin und awolifebalance-Expertin zum Thema häusliche Pflege, im Rahmen eines Vortrags.

Denn: viele Leistungen, die zur Verfügung stehen, werden nicht oder nur teilweise abgerufen, weil Angehörige und Pflegebedürftige nicht ausreichend informiert werden und die Pflegekassen versuchen die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Dies fängt häufig schon bei der Einstufung des Pflegegrades an: „Leider hören wir immer wieder, dass gerade bei Demenzkranken der Pflegegrad zunächst abgelehnt wird. Bei einer Ablehnung lohnt immer der Widerspruch“, rät Silke Niewohner. Pflegebedürftig ist ein Mensch unter anderem, wenn er gesundheitsbedingt in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist und den Anforderungen des Alltags, wie der körperlichen Hygiene oder dem Einkauf, nicht mehr nachkommen kann – und das voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Ist der Pflegegrad genehmigt, hängt die Leistung davon ab, wie hoch der Pflegegrad ist und ob ein Angehöriger selbst zu Hause pflegt oder ob die Pflege von einer Einrichtung übernommen wird. Es ist auch möglich, eine Kombinationsleistung zu arrangieren. So kann auch wer zu Hause selbst pflegt, Teile der Leistungen, die stationär Betreute erhalten, in Anspruch nehmen.

Andere Leistungen wiederum stehen allen Pflegenden, unabhängig vom Pflegegrad, zu: So kann schon ab Pflegegrad 1 der monatliche, zweckgebundene Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden oder für bestimmte Zwecke angespart werden. Und auch die Unterstützung für die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflege steht Angehörigen, die selbst zu Hause pflegen, zu.

Darüber hinaus gibt es finanzielle Unterstützung bei Umbaumaßnahmen oder für bestimmte Verbrauchsmittel. Für Medikamente kann eine Befreiung der Zuzahlung beantragt werden und ganz generell, sollte bei manchen Verbrauchsmitteln in der alltäglichen Pflege geklärt werden, ob diese nicht vom Arzt verschrieben und damit von der Krankenkasse gezahlt werden können.

„Mit dem Vortrag möchten wir auch zeigen, dass das Thema „Beruf und Familie“ nicht nur für Eltern kleiner Kinder und die damit verbundenen Herausforderungen da ist, sondern dass wir alle Lebensphasen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick haben. Das Thema Pflege von Angehörigen nimmt auch bei unseren Mitarbeitern einen immer größeren Raum ein," so Katrin Sievers, HR-Expertin Beruf und Familie im HR-Kompetenzcenter Vollsortiment. 
Zu dem Thema „Finanzierung der Pflege und Leistungsansprüche – Häusliche Pflege – so geht`s“ empfehlen wir Ihnen folgende kostenlose Infobroschüren mit den Inhalten des neuen Leistungsrechts ab 2017:
  • Broschüre: Die Pflegestärkungsgesetze – Das Wichtigste im Überblick (2016) 
  • Broschüre: Die Pflegestärkungsgesetze – Alle Leistungen zum Nachschlagen (2016)
Bundesanzeiger Verlag;
Übersicht über Leistungen 2017

Ein öffentlich zugänglicher
Flyer zu Pflegezeit und Familienpflegezeit vom BMFSFJ: (Stand: 2015)
Diese Infomaterialien stehen auf der angegebenen Seite öffentlich zur frühzeitigen Bestellung und zum Download zur Verfügung.
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