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Platzt Tengelmann-Fusion?
Schallende Ohrfeige für Gabriel
Hat sich Sigmar Gabriel verzockt? Das OLG Düsseldorf hat die Ministererlaubnis für die Übernahme von Tengelmann durch Edeka gestoppt. Zudem kassierte der Wirtschaftsminister Prügel von Presse und Politik. Gabriel fühlt sich dennoch im Recht und will gegen das Urteil vorgehen. Lesen Sie jetzt, was die REWE Group dazu sagt.
Die Übernahme der rund 450 Supermärkte von Kaisers's Tengelmann durch Edeka rückt in weite Ferne. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppte am Dienstag (12.7.) vorläufig die Ministererlaubnis für die Fusion.
Martin Brüning, Leiter Unternehmenskommunikation der REWE Group, erklärte dazu: „Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis sind so schwerwiegend, dass das Gericht verfügt hat, dass keine unumkehrbaren Fakten bei der Übernahme von KaisersTengelmann geschaffen werden können. Das begrüßen wir sehr. Edeka und KaisersTengelmann haben bei diesem Fusionsvorhaben von Anfang an auf einen Weg der Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie. Angesichts der vom OLG Düsseldorf angeführten Beschlussgründe, erwarten wir, dass auch die endgültige Entscheidung in der Hauptsache keine andere sein wird, weil sich die Fakten nicht mehr ändern.“
Die Richter monieren, dass Gabriel zweimal im Dezember 2015 «Sechs-Augen-Gespräche» mit Edeka-Chef Markus Mosa und Kaiser's-Tengelmann-Eigentümer Haub führte - die anderen Verfahrensbeteiligten davon aber nichts erfuhren. Außerdem stelle der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann keinen Gemeinwohlbelang dar.
Martin Brüning, Leiter Unternehmenskommunikation der REWE Group, erklärte dazu: „Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis sind so schwerwiegend, dass das Gericht verfügt hat, dass keine unumkehrbaren Fakten bei der Übernahme von KaisersTengelmann geschaffen werden können. Das begrüßen wir sehr. Edeka und KaisersTengelmann haben bei diesem Fusionsvorhaben von Anfang an auf einen Weg der Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie. Angesichts der vom OLG Düsseldorf angeführten Beschlussgründe, erwarten wir, dass auch die endgültige Entscheidung in der Hauptsache keine andere sein wird, weil sich die Fakten nicht mehr ändern.“
Die Richter monieren, dass Gabriel zweimal im Dezember 2015 «Sechs-Augen-Gespräche» mit Edeka-Chef Markus Mosa und Kaiser's-Tengelmann-Eigentümer Haub führte - die anderen Verfahrensbeteiligten davon aber nichts erfuhren. Außerdem stelle der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann keinen Gemeinwohlbelang dar.
Gabriel: Fehler der Richter
Gabriel indes verteidigt vehement sein Ja zur Tengelmann-Übernahme durch Edeka. Für eine Pressekonferenz unterbrach er am Mittwoch (13.7.) extra seinen Urlaub – und kritisiert unverhohlen die Richter. Er respektiere die Entscheidung der Richter im Eilverfahren, aber akzeptiere sie nicht, sagte Gabriel am Mittwoch in Berlin. Sein Ministerium werde Rechtsmittel prüfen und einlegen.
Das Urteil enthalte „eine ganze Reihe falscher Tatsachenbehauptungen“. So nenne das Gericht falsche Termine für seine Gespräche mit den Chefs von Edeka und Kaiser's Tengelmann im Dezember 2015 - auch seien es keine Sechs-Augen-Gespräche, sondern Vier-Augen-Gespräche gewesen. „Auch hier erweckt das OLG einen falschen Eindruck oder ist schlicht falsch informiert“, sagte Gabriel. Die Richter hätten im Ministerium einfach nachfragen können.
Alle Verfahrensbeteiligte – auch REWE - seien später durch Akteneinsicht über die Gespräche informiert worden. Von Geheimgesprächen könne keine Rede sein. Er sei in dem Verfahren auch nicht befangen gewesen.
Deutlich kritisierte der Vizekanzler die Feststellung des Gerichts, dass die von ihm zur Begründung der Ministererlaubnis angeführte Stärkung der Arbeitnehmerrechte der knapp 16.000 Tengelmann-Beschäftigten nicht wichtig für das Gemeinwohl sei.
Gabriel indes verteidigt vehement sein Ja zur Tengelmann-Übernahme durch Edeka. Für eine Pressekonferenz unterbrach er am Mittwoch (13.7.) extra seinen Urlaub – und kritisiert unverhohlen die Richter. Er respektiere die Entscheidung der Richter im Eilverfahren, aber akzeptiere sie nicht, sagte Gabriel am Mittwoch in Berlin. Sein Ministerium werde Rechtsmittel prüfen und einlegen.
Das Urteil enthalte „eine ganze Reihe falscher Tatsachenbehauptungen“. So nenne das Gericht falsche Termine für seine Gespräche mit den Chefs von Edeka und Kaiser's Tengelmann im Dezember 2015 - auch seien es keine Sechs-Augen-Gespräche, sondern Vier-Augen-Gespräche gewesen. „Auch hier erweckt das OLG einen falschen Eindruck oder ist schlicht falsch informiert“, sagte Gabriel. Die Richter hätten im Ministerium einfach nachfragen können.
Alle Verfahrensbeteiligte – auch REWE - seien später durch Akteneinsicht über die Gespräche informiert worden. Von Geheimgesprächen könne keine Rede sein. Er sei in dem Verfahren auch nicht befangen gewesen.
Deutlich kritisierte der Vizekanzler die Feststellung des Gerichts, dass die von ihm zur Begründung der Ministererlaubnis angeführte Stärkung der Arbeitnehmerrechte der knapp 16.000 Tengelmann-Beschäftigten nicht wichtig für das Gemeinwohl sei.
„Aussage von Gabriel ist falsch“
Zur Behauptung von Bundesminister Gabriel, REWE sei durch Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von KaisersTengelmann informiert worden, stellt REWE Group Konzernsprecher Martin Brüning klar:
Die Aussage von Bundesminister Gabriel, REWE sei durch Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von KaisersTengelmann informiert worden, ist falsch. Durch einen Briefwechsel zwischen den die REWE Group vertretenden Anwälten und dem BMWi ist dokumentiert, dass
Zur Behauptung von Bundesminister Gabriel, REWE sei durch Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von KaisersTengelmann informiert worden, stellt REWE Group Konzernsprecher Martin Brüning klar:
Die Aussage von Bundesminister Gabriel, REWE sei durch Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von KaisersTengelmann informiert worden, ist falsch. Durch einen Briefwechsel zwischen den die REWE Group vertretenden Anwälten und dem BMWi ist dokumentiert, dass
- erstens die REWE Group am 21. Januar 2016 um vollständige Akteneinsicht gebeten hat, weil uns aufgefallen war, dass es keine Vermerke etc. zum Treffen des EDEKA Vorstandsvorsitzenden mit Bundesminister Gabriel am 1. Dezember 2015 in den Amtsakten gibt; schon zu diesem Zeitpunkt haben wir in Zweifel gezogen, dass es ohne diese Akteneinsicht ein faires und unbefangenes Verfahren gebe;
- zweitens das BMWi mit Schreiben vom 22. Januar 2016 mitteilte, dass ein Vermerk zum Gespräch von Herrn Bundesminister Gabriel mit Herrn Mosa am 1. Dezember 2015 sowie weitere Korrespondenz mit den Anmeldern über die Nebenbestimmungen sowie Korrespondenz zu dieser Thematik nicht vorliegen und die von uns angeforderten Vermerke und Stellungnahmen, welche die Erstellung, Formulierung und Prüfung der vorgesehenen Bedingungen im Ministererlaubnisverfahren betreffen, der Entscheidungsvorbereitung dienen und während des laufenden Verfahrens der Akteneinsicht entzogen sind.
- Schließlich ist noch wichtig klarzustellen, dass der Vorwurf des OLG gegen den Bundesminister nicht die Tatsache ist, dass er überhaupt Gespräche mit den Herren Mosa und Haub geführt hat, sondern dass diese nicht hinreichend aktenkundig und den übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gebracht wurden.
REWE-Angebot ging weit über das von Edeka hinaus
Ferner ist zu den Ausführungen von Bundesminister Gabriel aus Sicht der REWE Group festzuhalten:
Das Angebot der REWE zur Übernahme von Kaisers Tengelmann lag schon seit Sommer 2014 vor – also mehr als ein Jahr vor der Anhörung im BMWi. Dies hat REWE dem BMWi bereits im Sommer 2015 mitgeteilt. Auch durch die wiederholten und öffentlich manifestierten Aussagen der REWE Group war zu einem frühen Zeitpunkt klar, dass das REWE Angebot – insbesondere bei den für den Minister so wichtigen Elementen wie dem Erhalten der 16.000 Arbeitsplätze, der Beibehaltung von Mitbestimmung und Tarifbindung und dem Verzicht auf Privatisierungen der Märkte – weit über das Angebot von EDEKA hinausging. Das neuerliche formulierte verbindliche Angebot der REWE Group vom 30.11.2015 wurde auf ausdrücklichen Wunsch des BMWi erstellt und übersandt. Klar ist auch: die von Bundesminister Gabriel formulierten Auflagen orientieren sich eindeutig am verbindlichen Angebot der REWE.
Ferner ist zu den Ausführungen von Bundesminister Gabriel aus Sicht der REWE Group festzuhalten:
Das Angebot der REWE zur Übernahme von Kaisers Tengelmann lag schon seit Sommer 2014 vor – also mehr als ein Jahr vor der Anhörung im BMWi. Dies hat REWE dem BMWi bereits im Sommer 2015 mitgeteilt. Auch durch die wiederholten und öffentlich manifestierten Aussagen der REWE Group war zu einem frühen Zeitpunkt klar, dass das REWE Angebot – insbesondere bei den für den Minister so wichtigen Elementen wie dem Erhalten der 16.000 Arbeitsplätze, der Beibehaltung von Mitbestimmung und Tarifbindung und dem Verzicht auf Privatisierungen der Märkte – weit über das Angebot von EDEKA hinausging. Das neuerliche formulierte verbindliche Angebot der REWE Group vom 30.11.2015 wurde auf ausdrücklichen Wunsch des BMWi erstellt und übersandt. Klar ist auch: die von Bundesminister Gabriel formulierten Auflagen orientieren sich eindeutig am verbindlichen Angebot der REWE.
Auch die Wiederholung der Behauptung des BMWi, das Angebot der REWE würde auf dieselben kartellrechtlichen Bedenken stoßen und sei mithin keine Alternative, macht sie nicht richtiger. Das Bundeskartellamt hat nie eine Prüfung der Übernahme durch REWE vorgenommen. Das OLG hat in seinem Beschluss zudem zutreffend festgestellt, dass die Erforderlichkeit einer Ministererlaubnis nicht gegeben ist, wenn – wie hier mit REWE – ein geeigneter alternativer Erwerber zur Verfügung steht, „bei dem alleine schon angesichts seiner signifikant geringeren Marktbedeutung aller Voraussicht nach weniger gravierende Wettbewerbsnachteile zu erwarten sind“. Gleiches hat die Monopolkommission entgegen der Aussage des Bundesministers im August 2015 bereits festgestellt. Es bleibt also fraglich, auf welche Fakten das BMWi seine Einschätzung stützt.
Presse-Prügel für Gabriel
Gegen alle Warnungen boxte Sigmar Gabriel die Kaiser's-Übernahme von Edeka durch. Das Pressecho fällt für den Wirtschaftsminister ähnlich verheerend aus wie der Spruch der Düsseldorfer Richter. Die Verfahrensweise des Ministers wird einhellig wie heftig kritisiert – ebenso von Vertretern der Politik. Lesen Sie hier eine Auswahl der Kommentare.
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Mit seiner Vorgehensweise hat Gabriel sich ein klassisches Eigentor geschossen. Eine schallende Ohrfeige des Gerichts ist das allemal.