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ArticleId: 1146magazineZur Meldung der Lebensmittelzeitung „REWE verliert vor Gericht“ (5.10.) eine Erklärung von Dr. Vanessa Farmand, Funktionsbereichsleiterin Kartellrecht bei der REWE Group.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/9/2/csm_MinisterEntscheidungTengelmann_mgt_std_2af3014eb7.jpg„Ministererlaubnis bleibt rechtswidrig“Irreführende LZ-Meldung
Meldung der Lebensmittelzeitung
„Irreführende Darstellung – Ministererlaubnis bleibt rechtswidrig“
Zur Meldung der Lebensmittelzeitung „REWE verliert vor Gericht“ (5.10.) erklärt Dr. Vanessa Farmand, Funktionsbereichsleiterin Kartellrecht bei der REWE Group:
Dr. Vanessa Farmand
„Die Darstellung der Lebensmittelzeitung ist einmal mehr total irreführend. Tatsache ist: Wir hatten gegen die Feststellung des Bundeswirtschaftsministers, dass die Bedingungen zum Inkrafttreten der Ministererlaubnis zur Fusion von KaisersTengelmann mit Edeka erfüllt seien, eine weitere Beschwerde eingereicht und diesbezüglich ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Denn der Bundeswirtschaftsminister hat nicht – wie er selbst angekündigt hatte – die Tarifverträge zwischen Edeka und den Gewerkschaften geprüft, sondern schlicht deren Vorliegen festgestellt. Unseren weiteren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz – und nur diesen – hat das OLG Düsseldorf uns gestern nicht eingeräumt, weil die Ministererlaubnis wegen unserer ersten Beschwerde und unseres positiv beschiedenen Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vorerst nicht vollzogen werden kann. Unsere Beschwerde gegen die Ministererlaubnis bleibt also weiterhin bestehen – und ebenso die Entscheidung des OLG Düsseldorfs im Eilverfahren, dass die Ministererlaubnis rechtswidrig ist. Außerdem wird das OLG Düsseldorf unsere neue, weitere Rechtsbeschwerde gegen die bloße Feststellung des Bundeswirtschaftsministers, dass die Bedingungen seiner Ministererlaubnis durch die Tarifverträge erfüllt seien, erst noch in der Hauptsache verhandeln. Hierzu hat das OLG Düsseldorf gestern überhaupt keine Aussage getroffen. Diese Fakten werden in der Lebensmittelzeitung nicht richtig dargestellt, ganz offenbar um einen falschen Eindruck zu erwecken.“
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