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ArticleId: 3545magazineIn einem Brief an mehrere Spitzenpolitiker:innen haben die vier Großen des Lebensmittelhandels die Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel gefordert. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil sie selbst nicht von der 2G-Regel betroffen sind.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/4/a/csm_ab_parallax_2G_Spork_e14b9819ba.jpgLebensmittelketten setzen sich für Ende der 2G-Regel im Handel einHandel
© Getty Images | skynesher
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Handel
Lebensmittelketten setzen sich für Ende der 2G-Regel im übrigen Handel ein

In einem Brief an mehrere Spitzenpolitiker:innen haben die vier Großen des Lebensmittelhandels die Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel gefordert. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil sie selbst nicht von der 2G-Regel betroffen sind.

Dr. Sven Spork Die Chefs von REWE, Edeka, Aldi und der Schwarz-Gruppe erklären in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und andere Politiker:innen: „Auf Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten (maßgeblich Maskenpflicht und Abstandswahrung) kein Infektionsherd ist.“ Das gelte unabhängig von den gehandelten Sortimenten. Die Topmanager:innen drängen deshalb: „Den Unternehmen sollte es jetzt ermöglicht werden, unter Einsatz der hinlänglich bewährten Hygienekonzepte ihre Kundinnen und Kunden ohne weitere Beschränkungen zu empfangen und zu bedienen.“

Warum sich nun gerade die nicht betroffenen Lebensmittelhändler für ihre Branche einsetzen, begründet  Bereichsvorstand Dr. Sven Spork so: „Wir sehen, dass die 2G-Regel bei den Kolleginnen und Kollegen für erheblichen Umsetzungsaufwand sorgt und zugleich wegen geringerer Frequenzen zu Umsatz- und Ergebniseinbußen führt. Darunter leiden insbesondere inhabergeführte Geschäfte, von denen derzeit viele massiv zu kämpfen haben, obwohl sie aus Kundensicht sehr attraktive Konzepte betreiben. Die gravierenden Auswirkungen auf die Innenstädte sind oftmals schon jetzt offensichtlich. Mit unserer Forderung wollen wir uns mit den betroffenen Einzelhändlern solidarisieren.“ 

Bund und Länder hatten die 2G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Allerdings wurde die Regelung bereits in mehreren Bundesländern von Gerichten gekippt.

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