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Verpackungsgesetz
Dosenpfand 2.0

Seit 19 Jahren zahlen wir das „Dosenpfand“ unter anderem auf Bier, Limonade und Wasser in Dosen oder Plastikflaschen. Mit Jahresbeginn wurde die Liste pfandpflichtiger Produkte erweitert – und für die Verbraucher:innen verständlicher.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Damit muss nun auch auf bislang pfandfreie Produkte, wie Säfte, Smoothies, Eiskaffee oder Prosecco 25 Cent Pfand gezahlt werden; mit einer Übergangsfrist bis 1. Juli. Eine Ausnahme gilt bis 2024 für Milchprodukte.

Für die Kund:innen bedeutet das in der klassischen Getränkeabteilung auch ein Ende der Frage, ob nun auf eine Einwegflasche Pfand gezahlt werden muss oder nicht. Zudem wird durch die neue Verordnung die Menge an für das Recyclingsystem verfügbarem PET erhöht, was wiederum Engpässe bei der Verfügbarkeit von PET-Material reduziert.

In den Vertriebslinien der REWE Group ist die Umstellung auch bereits soweit erfolgt. Nur noch vereinzelt könnten Kund:innen bei weniger schnell drehenden Produkten Plastikflaschen ohne Pfand finden.

Insgesamt bedeutet die Bepfandung von Säften und co. allein bei REWE ein Mehraufkommen am Einwegpfandautomaten von etwa 100 Millionen Flaschen pro Jahr. Klingt viel, macht aber lediglich etwa sieben Prozent des Rücknahmevolumens aller Einweg-Plastikpfandflaschen aus. Zum Vergleich: Im Jahr werden 300 Millionen „Ja!“- und PENNY-Mineralwasserflaschen im Einwegpfandautomaten entsorgt.

Rubriken:
ServiceREWE Group
Schlagwörter:
Saft
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