Clubhouse setzt auf Livegespräche und verzeichnet eine steigende Nutzerschaft. So nett sich das anhört: Es kann auch ganz schön riskant sein. Worauf Mitarbeitende im Netz achten sollten.
Manche halten sie für die logische Fortsetzung von Podcasts, andere eher für eine Alternative zur Telefonkonferenz, wieder andere wittern schon eine neue Form der Talkshow oder einen Ersatz für Plauderrunden unter Kolleginnen und Kollegen: Mitte Januar ist die Audio-App „Clubhouse“ in Deutschland gestartet. Das Grundprinzip dabei: Menschen ins Gespräch bringen. Nutzerinnen und Nutzer treffen sich in virtuellen Tagungsräumen, um dort Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu lauschen. Wer einen Raum beitritt, wird mit seinem Profilbild angezeigt. Wer mitreden will, kann die virtuelle Hand heben und, wenn die Gesprächsleitung es zulässt, Fragen stellen oder mitdiskutieren – alles live.
Dass sich bei Clubhouse auch Prominente und Politikerinnen und Politiker einfinden und viel lockererer reden als in den abendlichen Talksshows, darin liegt der große Charme der App. Unter anderem sind Christian Lindner (FDP), Saskia Esken (SPD), Dorothee Bär (CSU), der Journalist Sascha Lobo oder Ex-Showmaster Thomas Gottschalk regelmäßige Gäste bei Clubhouse. Thematisch ist alles vertreten: Von der virtuellen Weinverkostung über Politik-Talks bis zu Branchen-Panels.
Im Netz ist nichts privat
Dass diese virtuellen Räume jedoch keineswegs privat, sondern öffentlich sind, musste unter anderem Bodo Ramelow erfahren. So bezeichnete Thüringens Regierungschef die Bundeskanzlerin in einem Clubhouse-Chat als „Merkelchen“ – und berichtete obendrein, er spiele während der Ministerpräsidenten-Konferenzen rund um Corona schon mal „Candy Crush“. Dieses Geständnis kam nicht nur in politischen Kreisen weniger gut an, sondern brachte ihn auch in den Medien in Erklärungsnot.
Vermutlich dachte Bodo Ramelow: Hier auf Clubhouse zeige ich mich mal von meiner lockeren Seite, wir sind ja „unter uns“. Doch was für Facebook, Twitter, Instagram oder Foren gilt, gilt auch für vermeintlich überschaubare virtuelle Räume, wie Clubhouse, Whatsapp-Gruppen oder Telegram-Chats: Im Netz und auf Plattformen ist generell nichts privat. Im Gegenteil: Alles ist öffentlich, zumindest potenziell. Bei Clubhouse werden übrigens alle Live-Gespräche vom Betreiber gespeichert. „Temporär“, heißt es in den Nutzungsbedingungen. Wenn aber Verstöße gemeldet werden, ist die Speicherung dauerhaft. Was auf Clubhouse gesagt wird, ist also auch zumindest vorübergehend „on tape“.
Betriebsgeheimnisse schützen
Das birgt auch Risiken für Mitarbeitende von Unternehmen und diese selbst: Wer in Clubhouse-Räumen oder in Whatsapp-Gruppen über seine Arbeit und Projekte spricht und dabei versehentlich Interna oder Betriebsgeheimnisse ausplaudert, kann sich strafbar machen oder zumindest dem Arbeitgeber schaden.
Für die REWE Group und ihre Vertriebslinien sind die Sozialen Medien längst nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken: Denn wer könnte die REWE Group in ihrer Vielfalt besser darstellen als ihre Mitarbeitenden? Dabei gelten jedoch auch im Eifer des Gefechts die jeweiligen Social Media-Grundsätze und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Hier finden Sie die Social Media-Grundsätze der REWE Group
Social Media Grundsätze der REWE Group finden Sie im Infonet unter Holding – Unternehmenskommunikation – Service, oder auf Anfrage an social.mediarewe-groupcom