Viele Menschen kämpfen noch immer mit den katastrophalen Folgen der Wassermassen, die sie aus dem Nichts heraus getroffen haben. Darunter sind auch viele Kolleg:innen. Zudem sind rund 55 REWE-, nahkauf- und PENNY-Märkte sowie sechs DER Reisebüros unmittelbar von der Flutkatastrophe betroffen und wurden zum Teil vollständig zerstört.
Die REWE Group hat bereits angekündigt, dass sie allen von der Fluthilfe existenziell betroffenen Kolleg:innen schnell und unbürokratisch eine Soforthilfe von 10.000 Euro zur Verfügung stellen wird.
Darüber hinaus haben zahlreiche Kolleg:innen ihre Bereitschaft signalisiert, mit einer eigenen Spende helfen zu wollen. Dafür bietet die REWE Group zwei Wege an:
Zum einen können Sie Ihre Kolleg:innen mit einer Überweisung an ein Sammelkonto der REWE Group unterstützen.
Bitte scannen Sie den QR-Code mit Ihrer jeweiligen Banking-App
IBAN: DE96 5006 0400 0200 1413 19
BIC: GENODEFFXXX – DZ Bank Frankfurt
Kontoinhaber: REWE International Finance B.V.
Verwendungszweck: Fluthilfe
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit einer Arbeitslohnspende. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen in den üblichen internen Kommunikationskanälen sowie unter Fluthilferewe-groupcom.
Die Ausstellung einer Spendenquittung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesammelten Gelder kommen den Kolleg:innen unmittelbar zugute, die über die 10.000 Euro hinaus unsere Hilfe benötigen, weil sie in Ihrer Existenz bedroht sind.
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre große Solidarität mit unseren betroffenen Kolleg:innen!
besteht nicht die Möglichkeit der Gründung eines gemeinnützigen Vereins, um
- die Beträge ohne Lohnsteuerproblematik den Betroffenen unmittelbar zukommen lassen zu können und
- eine Spendenquittung erteilen zu können?
Hallo Herr Geimer,
danke für Ihre Anregung. Wir haben bereits in der Vergangenheit die Möglichkeiten der Gründung eines (Stiftungs-)Vereins für die REWE Group geprüft und dies aber immer aus unterschiedlichen Gründen (Dauer, administrativer Aufwand und benötigte Ressourcen) verworfen. Für die sehr schnell benötigte Abwicklung der Fluthilfe wäre der Prozess zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit vermutlich auch zu lang geworden.
Aufgrund eines Sondererlasses ist es uns aber möglich, die Unterstützungszahlungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen.
Viele Grüße,
Kathrin Daivandran (Team NH / Fluthilfe)