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ArticleId: 672newsErneuter Rückschlag für Tengelmann und Edeka: Die Unternehmen wollten die Fusion ihrer Supermarktketten trotz Verbots des Kartellamts retten - mit Hilfe von Wirtschaftsminister Gabriel. Nun rät die Monopolkommission: "Die Ministererlaubnis sollte nicht erteilt werden". Und geht dabei sogar noch weiter.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/6/a/csm_kasiertengel_3208_nlt_standard_f22ec404e3.jpgMonopolkommission gegen EDEKA-Tengelmann-DealKrachende Niederlage
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Krachende Niederlage
Monopolkommission gegen EDEKA-Tengelmann-Deal

Erneuter Rückschlag für Tengelmann und Edeka: Die Unternehmen wollten die Fusion ihrer Supermarktketten trotz Verbots des Kartellamts retten - mit Hilfe von Wirtschaftsminister Gabriel. Nun rät die Monopolkommission: "Die Ministererlaubnis sollte nicht erteilt werden". Und geht dabei sogar noch weiter.  

Das soeben veröffentlichte Sondergutachten der Monopolkommission zum geplanten -EDEKA-Tengelmann-Deal ist eindeutig und bringt den Antragsstellern gleich eine doppelte Niederlage: Zum einen rät die Monopolkommission davon ab, die von beiden Unternehmen im Übernahmekampf als letzten Ausweg angestrebte Ministererlaubnis zu erteilen und so die ablehnende Bewertung des Kartellamts auszuhebeln. Zum anderen – und das wiegt fast noch schwerer – sieht die Monopolkommission auch keine Möglichkeit, die Ministererlaubnis mit Bedingungen und Auflagen zu erteilen. Im Gegensatz dazu sieht die Kommission im Hinblick auf REWE durchaus Möglichkeiten – ggf. unter Auflagen – einer Genehmigung der Übernahme durch das Kartellamt.

Das 65-seitige Gutachten, das die Folgen eines Scheiterns des Zusammenschlussvorhabens gegen die möglichen Gemeinwohlvorteile abwägt, nimmt die endgültige Entscheidung von Minister Gabriel nicht vorweg. Dennoch sollten die Antragsteller nach Auffassung der REWE Group jetzt prüfen, ob sie durch eine Rücknahme des Antrags auf Ministererlaubnis den Weg frei machen für andere Lösungen, bei denen Arbeitsplätze und Standorte gesichert werden können. Nach Angaben der Bundesregierung gab es vor der geplanten Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka bislang 21 solche Fälle. Lediglich in acht wurde dabei die Erlaubnis erteilt ( meist mit Auflagen), sechsmal sagte ein Minister Nein. In sieben Fällen zogen die Unternehmen ihren Antrag zurück, oft im Nachgang zu einem abschlägigen Votum der Monopolkommission.  

Nach Auffassung der Monopolkommission sind die Wettbewerbsbeschränkungen auf den Absatz-und Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels erheblich. Die Nachteile werden durch eine von den Unternehmen behauptete Sicherung von Arbeitsplätzen nicht aufgewogen. "Es bestünde auch im Fall einer Gesamtübernahme durch Edeka ein Bedarf für Restrukturierungen, die zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würden. Nach bisheriger Erfahrung bieten sich gerade die durch einen Zusammenschluss duplizierten zentralen Strukturen, etwa bei Produktion, Logistik und Verwaltung, als Synergiepotenzial an. Zudem ist zu beachten, dass eine Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch das Unternehmen mit dem dichtesten Filialnetz - Edeka - zu 'Doppelstandorten', d.h. von Standorten mit zwei Filialen desselben Unternehmens, führen würde. An solchen Doppelstandorten bestehen aus Kostengründen in längerer Frist Anreize zur Schließung einer Filiale mit der Folge eines Arbeitskräfteabbaus", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer in einer heute veröffentlichten Pressemeldung der Bonner Monopolkommission. Dahingegen hat sich die REWE Group öffentlich zur Übernahme sämtlicher Arbeitsplätze - also auch in Produktion, Verwaltung und Logistik - bereit erklärt.

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