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ArticleId: 562newsDas Kartellamt hat Edeka die Übernahme der Kaiser’s-Tengelmann-Filialen untersagt. Die beiden Supermarktketten pokern höher – und setzen nun auf eine Genehmigung von Wirtschaftsminister Gabriel. Kartellrechtler sind überaus skeptisch, die REWE Group stemmt sich dagegen.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/a/7/csm_1_Tengelmann_nl_standard_06856669eb.jpgLetzte Ausfahrt Gabriel?Tengelmann-Übernahme
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Gescheiterte Tengelmann-Übernahme
Letzte Ausfahrt Gabriel?

Das Kartellamt hat Edeka die Übernahme der Kaiser’s-Tengelmann-Filialen untersagt. Die beiden Supermarktketten pokern höher – und setzen nun auf eine Genehmigung von Wirtschaftsminister Gabriel. Kartellrechtler sind überaus skeptisch, die REWE Group stemmt sich dagegen.

Nun soll es Sigmar Gabriel (SPD) richten: Vier Wochen nach dem Veto des Bundeskartellamtes nehmen Tengelmann und Edeka einen neuen Anlauf,  das Scheitern der Fusion abzuwenden. Gemeinsam haben sie eine sogenannte Ministererlaubnis beantragt. Die Erfolgsaussichten dieses Schrittes sind ebenso dürftig wie die vorgebrachten Argumente. „Die von den antragstellenden Parteien vorgebrachten Argumente, dass überragende Interessen der Allgemeinheit an der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka bestünden, das Vorhaben gesamtwirtschaftliche Vorteile habe und nur durch eine solche Fusion die Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann gesichert werden könnten, sind und bleiben falsch“, fasst REWE Group-Konzernsprecher Martin Brüning zusammen.

REWE Group: Übernahme Angebot für Märkte und Mitarbeiter
Tengelmann argumentiert vor allem damit, dass es um rund 16 000 Arbeitsplätze in den 451 Tengelmann-Filialen gehe. Dabei hatte der REWE Group Vorstandsvorsitzende Alain Caparros bereits vor Wochen deutlich gemacht, dass für Tengelmann und die Mitarbeiter andere Optionen bestehen.
Die REWE Group ist bereit, bei einer Übernahme alle Arbeitsplätze zu sichern: „Wir sind bereit, sämtliche Kaiser's-Tengelmann-Standorte und Mitarbeiter zu übernehmen, inklusive Zentrale, Logistik, Produktion, Betriebsrat und Tariflöhnen“, so Caparros. Deswegen wird die REWE Group beim anstehenden Verfahren für eine Ministererlaubnis – wie auch beim ursprünglichen Fusionsverfahren beim Bundeskartellamt – einen Antrag auf Beiladung stellen, um ihre ablehnende Position zu bekräftigen. Erstens: Die geplante Fusion ist weder im Interesse der Kunden, der Industrie noch des Wettbewerbs. Zweitens: Es gibt für Tengelmann Zukunftsalternativen.

Experten sind skeptisch

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) muss nun innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob er das Veto des Kartellamts überstimmt oder nicht. Die entscheidende Frage lautet: Bestehen gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit, das die wettbewerblichen Nachteile überwiegt? Nach Auffassung der REWE Group ist das nicht der Fall.

Experten beobachten den Vorstoß ebenfalls mit Skepsis. Der Berliner Kartellrechtler Jörg Karenfort sagte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa): „Die Hürden für eine Ministererlaubnis sind hoch." Noch eindeutiger fällt das Urteil des Hamburger Kartellrechtlers Maxim Kleine aus. „Ein Interesse der Allgemeinheit an der Fusion von Edeka und Tengelmann sehe ich überhaupt nicht. Der Verweis auf die Arbeitsplätze reicht da nicht. Ich halte den Antrag für absolut aussichtslos", so Kleine zur dpa.

Die Ministererlaubnis

Was ist eine Ministererlaubnis?
Untersagt das Kartellamt den Zusammenschluss zweier Unternehmen, so können diese innerhalb eines Monats nach dem Verbot beim Bundeswirtschaftsministerium eine sogenannte Ministererlaubnis beantragen. Der Bundesminister für Wirtschaft – in diesem Fall Siegmar Gabriel –  kann das Kartellamt überstimmen.

Nach welchen Kriterien entscheidet der Minister?

Bei der Entscheidung durch den Minister stehen – im Gegensatz zum Kartellamt, das allein die Wettbewerbsbeschränkungen betrachtet – die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses im Vordergrund. Dazu gehört die Frage, ob Arbeitsplätze geschaffen werden, die die Wirkungen der Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder ob ein überragendes Interesse der Allgemeinheit an diesem Zusammenschluss vorliegt.

Bis wann ist eine Entscheidung fällig?
Das Wirtschaftsministerium hat für seine Entscheidung nach Eingang des Antrags vier Monate Zeit - im Fall von Tengelmann also bis Ende August. Zuvor urteilt die Monopolkommission über den Fall. An deren Votum ist der Minister aber nicht gebunden.

Wer nimmt sonst noch an dem Verfahren teil?
Außer den am Fusionsverfahren vor dem Bundeskartellamt beteiligten Unternehmen nehmen an dem Verfahren Personen oder Personenvereinigungen teil, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die auf Antrag beigeladen worden sind. Dies können Konkurrenten, Verbände, Arbeitnehmervertreter und betroffene Bundesländer sein.

Wie häufig wird eine Ministererlaubnis erteilt?

Seit 1974 gab es nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums insgesamt 21 Anträge. Erlaubt wurden davon – teilweise mit Auflagen – acht. Die letzte billigte das Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 2008 – für die Fusion des Uniklinikums Greifswald und des Kreiskrankenhauses Wolgast.

Ist die Entscheidung anfechtbar?

Konkurrenten der Fusionskandidaten können am Ende gegen die Ministererlaubnis klagen.

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