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ArticleId: 2194magazineHat ein Produkt das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, werfen viele Verbraucher es reflexartig in den Müll. Charlotte Rosendahl, Geschäftsleitung Qualitätsmanagement, erklärt, warum das oft nicht nötig ist und sich Verbraucher wieder mehr auf ihre Sinne verlassen sollten.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/3/a/csm_Interview_MHD_One_mgt_st_638fff1552.jpg„Vertrauen Sie ihren Sinnen“Charlotte Rosendahl zum MHD
Charlotte Rosendahl (Foto: Achim Bachhausen)
Im Interview: Charlotte Rosendahl, Geschäftsleitung Qualitätsmanagement
„Vertrauen Sie Ihren Sinnen“
von Julia Klotz

Rund 80 bis 100 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bürger in Deutschland pro Jahr weg. Das Problem: Hat ein Produkt das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, landet es bei vielen Verbrauchern reflexartig im Müll. Charlotte Rosendahl, Geschäftsleitung Qualitätsmanagement der REWE Group, erklärt, warum das oft nicht nötig ist und sich Verbraucher wieder mehr auf ihre Sinne verlassen sollten.

one: Frau Rosendahl, ich habe heute Morgen einen Joghurt im Kühlschrank gefunden, der vorgestern abgelaufen ist. Sollte ich den besser entsorgen?
Charlotte Rosendahl: So lange die Verpackung intakt ist, auf keinen Fall! Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein „Wegwerfdatum“ oder Verfallsdatum. Es zeigt lediglich an, bis wann der Hersteller garantiert, dass das Lebensmittel noch so schmeckt, riecht und aussieht wie versprochen – vorausgesetzt das Produkt war ungeöffnet und wurde richtig gelagert.  Das MHD ist eine Orientierungshilfe, bis wann ein Lebensmittel mindestens in „Bestform“ ist. Viele Produkte sind auch nach überschrittenem MHD noch gut.

one: Wie kann ich das als Laie feststellen?
Charlotte Rosendahl: Nach Ablauf des MHD sollte man das Lebensmittel prüfen, und zwar mit allen Sinnen. Dazu zunächst das Lebensmittel genau in Augenschein nehmen: Sind keine äußerlichen Veränderungen wie Schimmel feststellbar? Anschließend den Geruch und - besonders wichtig - den Geschmack prüfen: Riecht das Produkt ungewöhnlich oder schmeckt es ranzig, sauer oder faul, sollte das Produkt entsorgt werden.

one: Was, wenn die Verpackung bereits geöffnet ist?  
Charlotte Rosendahl: Bei bereits geöffneten Verpackungen kann das MHD zur Beurteilung nicht mehr herangezogen werden. Denn aus der Luft treffen nun Bakterien und Feuchtigkeit auf das Produkt und es verdirbt viel schneller. Gerade dann sollte man sich grundsätzlich auf seine Sinne wie Sehen, Riechen und Schmecken verlassen.

one: Gibt es eine Faustregel, wie lange nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Lebensmittel noch genießbar ist?
Charlotte Rosendahl: Eine Standardempfehlung gibt es leider nicht. Es hängt von der Art des Lebensmittels, den Produktionsbedingungen und auch der Lagerung ab, ob die Lebensmittel noch genießbar sind. Ein gutes Hilfsmittel sind die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Tafel mit Hinweisen, wie man als Verbraucher erkennen kann, ob Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch gut sind.

„Ohne ein MHD hätte ein Verbraucher gar keinen Anhaltspunkt zur Haltbarkeit. Das wäre sicher keine gute Lösung.“
Charlotte Rosendahl

one: Wer bestimmt überhaupt das Mindesthaltbarkeitsdatum? Und nach welchen Kriterien?
Charlotte Rosendahl: Das MHD sowie das Verbrauchsdatum werden vom Hersteller festgelegt. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Informationen über die Rohwaren, die Art der Verarbeitung sowie die Aufbewahrungsbedingungen berücksichtigt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Ein Lebensmittel besitzt diese spezifische Eigenschaft nicht mehr, wenn sich die Zusammensetzung des Lebensmittels soweit geändert hat, dass es in seiner Zusammensetzung, beispielsweise dem Vitamingehalt, seinem Genusswert - also in Geruch oder Geschmack - oder seiner Brauchbarkeit, beispielsweise der Triebfähigkeit der enthaltenen Hefe, gemindert ist.

one: Wenn viele Lebensmittel länger haltbar sind, als das Mindesthaltbarkeitsdatum anzeigt – warum schaffen wir es dann nicht einfach ab?
Charlotte Rosendahl: Ohne ein MHD hätte ein Verbraucher gar keinen Anhaltspunkt zur Haltbarkeit eines Produktes. Das wäre sicher keine gute Lösung und es würde auch erschweren, „Ordnung im Kühlschrank“ zu halten. Zudem hat der Verbraucher ein Anrecht zu erfahren, bis wann alle relevanten Eigenschaften eines Lebensmittels garantiert werden. Ein Lebensmittel, welches etwas fade schmeckt oder bei dem der deklarierte Vitamingehalt nicht mehr ganz erreicht wird, kann natürlich noch verzehrt werden. Die Grenze des MHD wird durch Qualitäts- und nicht Gesundheitsaspekte festgelegt. Das heißt selbst wenn die Qualität nach Ablauf MHD gemindert sein sollte, bedeutet dies nicht, dass es gesundheitlich bedenklich ist.

one: Dann gibt es ja noch das Verbrauchsdatum: Was heißt das?
Charlotte Rosendahl: Mit dem Verbrauchsdatum werden in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch oder Frischfisch gekennzeichnet, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten. Diese Lebensmittel gelten nach Ablauf des Verbrauchsdatums als nicht mehr sicher und somit als nicht verkehrsfähig. Sie dürfen dann auch nicht mehr verzehrt werden!

one: Dürfen Lebensmittel, wenn das MHD oder das Verbrauchsdatum überschritten ist, noch verkauft werden?
Charlotte Rosendahl: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und müssen entsorgt werden. Anders ist es beim MHD. Rechtlich darf man auch Ware mit abgelaufenem MHD noch verkaufen. Dazu muss der Verkäufer sich jedoch vorher überzeugen, dass die Ware noch einwandfrei ist – und das ist natürlich in der Praxis nicht immer so einfach.

„Wir können durch mehr Aufklärung erreichen, dass der Verbraucher im Zweifel seine Sinne einsetzt und weiß, worauf er achten muss.“
Charlotte Rosendahl

one: Könnte man nicht statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Herstellungsdatum angeben?
Charlotte Rosendahl: Die Angabe des MHD ist eine Pflichtangabe in der gesamten Europäischen Union. Aus der Angabe des Herstellungsdatums kann der Verbraucher keine Annahmen über die mögliche Haltbarkeit ableiten, da ihm nicht die dafür benötigten Rohwaren-, Bearbeitungs- und Herstellungsinformationen zur Verfügung stehen. Diese Informationen liegen nur dem Hersteller vor, der das MHD oder das Verbrauchsdatum auf dieser Grundlage eigenverantwortlich mit allen möglichen Folgen festzulegen hat.

one: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft denkt darüber nach, das MHD um eine weitere Komponente zu erweitern - um das Verbrauchsverfallsdatum. Was halten Sie davon?
Charlotte Rosendahl: Ich sehe darin keine Verbesserung oder Erleichterung für den Verbraucher. Aktuell haben wir das MHD und das Verbrauchsdatum, und die Unterschiede sind vielen Verbrauchern so noch gar nicht bewusst. Eine zusätzliche Angabe wie das diskutierte Verbrauchsverfallsdatum, das angeben soll, wie lange nach Ablauf des MHD das Produkt ohne Gefahr für die Gesundheit noch verzehrt werden kann, ist für den Verbraucher nicht ohne weiteres verständlich. Stattdessen kann durch mehr Aufklärung durch die staatlichen Stellen, NGOs und die Wirtschaft erreicht werden, dass der Verbraucher die Informationen, die er erhält, richtig anwendet und im Zweifel seine Sinne einsetzt und weiß, worauf er achten muss.

one: In den USA oder in Frankreich sind bereits Etiketten auf dem Markt, die den Frischegrad von Lebensmitteln durch Farbveränderungen anzeigen. Gehört solchen „intelligenten Verpackungen“ die Zukunft?
Charlotte Rosendahl: Als zusätzliche Information werden derartige Systeme, auf welcher technischen Basis sie auch immer gründen, an Bedeutung für den Verbraucher gewinnen. Die Beurteilung der Eignung eines Lebensmittels wird wesentlich erleichtert. Auch Versäumnisse wie zum Beispiel in der Einhaltung der Kühlkette könnten dadurch sichtbar gemacht werden. Die Zukunft wird uns da noch weitere Optionen schaffen, diese müssen aber immer verlässliche Ergebnisse produzieren, einfach in Umsetzung und Handhabung sein und sie dürfen die Produkte nicht verteuern.

„Die Befreiung von der Verpflichtung zur MHD-Kennzeichnung könnte auf weitere Lebensmittelgruppen erweitert werden, etwa Teigwaren, Kaffee, Reis oder Vollkonserven.“
Charlotte Rosendahl

one: Wie könnte eine Reform des Mindesthaltbarkeitsdatums aussehen?
Charlotte Rosendahl: Die Befreiung von der Verpflichtung zur MHD-Kennzeichnung könnte auf weitere Lebensmittelgruppen erweitert werden. Bisher sind zum Beispiel Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent, Essig, Speisesalz oder bestimmte Zuckerwaren von der Angabe des MHD befreit. Auch bei trockenen Produkten wie Teigwaren, Kaffee, Reis oder auch bei Vollkonserven kann die Notwendigkeit des MHD geprüft werden. Im Gegensatz zu Richtlinien sind Aufklärungskampagnen und kategoriespezifische Orientierungshilfen sinnvoller. Eine andere Reformidee ist die grundsätzliche Verlängerung des MHDs. Allerdings sind Lebensmittel so verschieden, dass ich diesen Ansatz nicht zielführend finde.         

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