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ArticleId: 2542magazineDie REWE Group setzt sich für die Stärkung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten ein. Dazu müssten verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, sagt Bereichsvorstand Dr. Daniela Büchel. Ein rein nationales Lieferkettengesetz reiche nicht aus.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/3/f/csm_Lieferkettengesetz_mgt_st_2524253709.jpg„Menschenrechte dürfen nicht verhandelbar sein“Globale Lieferketten
Foto: Getty Images | andresr
Lesedauer: 2 Minuten
REWE Group für internationale Lösung
„Menschenrechte dürfen nicht verhandelbar sein“
von Kristina Schütz

Die REWE Group setzt sich für die Stärkung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten ein. Dazu müssten verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, sagt Bereichsvorstand Dr. Daniela Büchel. Ein rein nationales Lieferkettengesetz reiche nicht aus.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen feiert aktuell ihr 71-jähriges Bestehen – und hat bis heute nichts an Aktualität und Dringlichkeit verloren. Als international tätiger Konzern bezieht die REWE Group jeden Tag eine Vielzahl an Produkten über Lieferketten aus der ganzen Welt. Insbesondere in den Lieferkettenstufen des Rohstoffanbaus und der Verarbeitung setzt sich das genossenschaftliche Handels- und Touristikunternehmen seit Jahren intensiv dafür ein, der Missachtung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards keinen Raum zu geben. 

„Ausbeutung von Menschen darf kein Wettbewerbsvorteil sein“

Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand Handel Deutschland der REWE Group: „Menschenrechte dürfen nicht verhandelbar sein. Als REWE Group setzen wir uns seit Jahren mit konkreten Projekten und Maßnahmen dafür ein, Menschenrechte zu stärken, Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie fairen Handel zu fördern. Damit aber tatsächlich alle Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten ihrer Verantwortung gleichermaßen gerecht werden, braucht es verbindliche Rahmenbedingungen, die entlang globaler Lieferketten faire Voraussetzungen schaffen. Ein rein nationales Lieferkettengesetz reicht nicht aus. Wir wünschen uns eine internationale Lösung, die alle Akteure verbindlich einbezieht. Wir sind jederzeit dazu bereit, im konstruktiven Branchendialog mit relevanten Akteuren konkrete Vorschläge und Maßnahmen zu entwickeln. Eine reine Verschiebung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette wird den Herausforderungen nicht gerecht – die Ausbeutung von Menschen darf kein Wettbewerbsvorteil sein.“

Schwerpunkt der REWE Group Nachhaltigkeitsstrategie

Die Stärkung von Menschenrechten, die Prävention von Kinder- und Zwangsarbeit sowie die Förderung eines fairen Handels hin zu existenzsichernden Einkommen in Ursprungsländern kritischer Rohstoffe sind Schwerpunkte der REWE Group Nachhaltigkeitsstrategie. Zur Bearbeitung und Umsetzung von Maßnahmen setzt die REWE Group vor allem auf ein mehrstufiges Lieferkettenmanagement. Dieses umfasst die Formulierung konkreter Anforderungen, den Einkauf zertifizierter Rohstoffe, die Durchführung von sozialen und ökologischen Projekten in Ursprungsländern, die unabhängige Auditierung der Verarbeitungsstufen, die Qualifizierung der Lieferanten mit Hilfe von Trainingsprogrammen sowie die Entwicklung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus-Systems. Festgelegte Anforderungen und Ziele werden konsequent überprüft und regelmäßig aktualisiert. 

Grundsatzerklärung „Menschenrechte“ veröffentlicht

Um ihrer Verantwortung Ausdruck zu verleihen, hat die REWE Group 2019 ihre Grundsatzerklärung „Menschenrechte“ veröffentlicht. Darin verpflichtet sich der REWE Group-Vorstand ausdrücklich nicht nur zum Menschenrechts-Engagement in den eigenen unmittelbaren Geschäftstätigkeiten, sondern ebenso in den weltweiten Lieferketten. In ihrer ebenfalls 2019 veröffentlichten Leitlinie Fairness definiert die REWE Group zudem einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern in den Eigenmarken-Lieferketten von REWE, PENNY und toom Baumarkt. Sie orientiert sich unter anderem an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards, an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, dem UN Global Compact sowie den UN-Konventionen zu Kinderrechten und der Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

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