Mit Beginn des neuen Jahres wird das Einwegpfand auch auf Plastikflaschen für Milch und Milchprodukte ausgeweitet. Die Verbraucher:innen können die leeren Verpackungen wie gewohnt in den Leergutautomaten einwerfen.
Bald ein gewohntes Bild am Pfandautomaten: Zum Jahresbeginn wurde die Liste pfandpflichtiger Produkte um Milch und Milchmischgetränke erweitert. Seit Jahresbeginn sind auch leere Plastikflaschen von Milch und Milchprodukten deutschlandweit pfandpflichtig. Heißt: Die Verordnung gilt neben Milch unter anderem auch für Kakao, Kaffeegetränke, Kefir und Joghurt. Zurückgeben können Kund:innen die leeren Flaschen überall dort, wo Einwegkunststoffflaschen vertrieben werden, zum Beispiel bei REWE und PENNY.
Bereits seit 2022 wurde die Pfandpflicht auf Einweg-Kunststoffverpackungen erweitert. Dass es für Milch und Milcherzeugnisse eine Übergangsfrist gab, lag daran, dass Milchflaschen bei der Rückgabe besonders hygienisch gereinigt werden müssen. Seit dem 1. Januar ist das Pfandlogo nun auf diesen Plastikflaschen Pflicht. Zuwiderhandlungen können laut Umweltbundesamt eine Ordnungswidrigkeit sein und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Was ist die Verpackungsverordnung?
In der Verpackungsverordnung wird die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungsabfällen geregelt. Sie wurde 1991 erlassen, um die Umweltbelastung durch Verpackungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Seit mehr als 20 Jahren zahlen wir Konsument:innen deshalb das so genannte Einwegpfand. Waren lange Zeit nur Bier, Limonade und Wasser in Dosen oder Plastikflaschen betroffen, hat der Gesetzgeber das Getränkespektrum zuletzt vor zwei Jahren ausgeweitet. Im Jahr 2022 wurden generell Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie alle Getränkedosen pfandpflichtig. Lediglich Milchprodukte waren bislang ausgenommen.
Wie funktioniert die Pfandpflicht?
Die Pfandpflicht für Milchprodukte in Einwegflaschen gilt seit dem 1. Januar 2024 für Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte wie Joghurt, Quark oder Sahne, die in Einwegflaschen aus Kunststoff verpackt sind. Für diese Produkte müssen die Hersteller oder Vertreiber ein Pfand von mindestens 25 Cent pro Flasche erheben. Die Verbraucher:innen können die leeren Flaschen am Leergutautomaten zurückgeben.