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StrategieREWE Group
Lesedauer: 1 Minute
Unterlassungsverfügung und Gegendarstellung
Gericht weist Lebensmittelzeitung in die Schranken
28. November 2016 ·
Erfolg vor Gericht für die REWE Group: Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Lebensmittelzeitung (LZ) in einer einstweiligen Verfügung - wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - untersagt zu behaupten, Alain Caparros, Vorstandsvorsitzender der REWE Group, habe in den Verhandlungen zur Beilegung der Auseinandersetzungen um die Übernahme von Kaiser's Tengelmann eine Rendite von sechs bis sieben Prozent für zu übernehmende Tengelmann-Filialen gefordert. Die Lebensmittelzeitung hatte am 10. November 2016 in ihrer Online-Ausgabe in einem Beitrag unter dem Titel „Souque bringt noch keinen Durchbruch bei Kaiser's“ berichtet: „REWE will möglichst renditestarke Filialen übernehmen. Caparros forderte angeblich sechs bis sieben Prozent.“ In dem vorläufigen Eilverfahren untersagt das Gericht dem Deutschen Fachverlag, der hinter der LZ steht, die Behauptung „Caparros forderte angeblich sechs bis sieben Prozent“ und deren Verbreitung. Andernfalls droht dem Verlag laut Gerichtsbeschluss ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Der Verlag kann gegen den Beschluss noch Widerspruch einlegen. Gleichzeitig beschloss das Landgericht in einer einstweiligen Verfügung, dass die LZ eine Gegendarstellung veröffentlichen muss. Darin nimmt Alain Caparros Stellung zu der zitierten LZ-Behauptung: „Hierzu stelle ich fest: Ich habe niemals die Übernahme von Kaiser's Tengelmann-Filialen mit einer Rendite von sechs bis sieben Prozent gefordert.“
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