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ArticleId: 1211magazineDie REWE Group hat am Dienstag (8.11.) beim OLG Düsseldorf den Antrag gestellt, das Beschwerdeverfahren gegen die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka ruhend zu stellen, um den Fortgang des Verhandlungsprozesses zu ermöglichen.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/5/a/csm_REWE_Group_LogoWand_mgt_st_95c10df3e2.jpgBeschwerdeverfahren gegen Ministererlaubnis soll ruhend gestellt werdenREWE Group-Antrag bei Gericht
StrategieREWE Group
Lesedauer: 1 Minute
REWE Group stellt Antrag beim OLG Düsseldorf
Beschwerdeverfahren gegen Ministererlaubnis soll ruhend gestellt werden
08. November 2016 ·
Die REWE Group hat am Dienstag (8.11.) beim OLG Düsseldorf den Antrag gestellt, das Beschwerdeverfahren gegen die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka ruhend zu stellen. REWE Group-Sprecher Martin Brüning erklärte dazu: „Die Verhandlungen mit Edeka über die Umsetzung der Schlichtung sind weiterhin herausfordernd mit unterschiedlichen Interessenlagen. Eine Einigung über die Abgabe von Kaisers Tengelmann-Filialen an REWE konnte deshalb noch nicht erreicht werden. REWE hat weiterhin hohe Kompromissbereitschaft auf der Grundlage der Schlichtungsvereinbarung. Um den Fortgang des Verhandlungsprozesses zu ermöglichen, hat sich die REWE entschieden, beim OLG Düsseldorf den Antrag zu stellen, das Beschwerdeverfahren gegen die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka ruhend zu stellen. Das kann den Parteien weitere Zeit für eine Einigung geben. Endgültig zurücknehmen wird REWE die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis nur auf der Basis einer verbindlichen Einigung, die die existenziellen Interessen der REWE und die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs im Lebensmittelhandel insgesamt berücksichtigt.“
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