
REWE trennt sich von einem Bochumer Kaufmann, der zur Nachzahlung von 17.000 Euro an eine ehemalige Praktikantin verurteilt worden war. Sie hatte bei ihm ohne Entgelt ein achtmonatiges Praktikum absolviert.
„Es gibt in der REWE Group keinen Platz für Verstöße gegen Gesetze und soziale Standards und wo es entgegen unserer genossenschaftlichen Grundwerte zu solchen Verstößen kommt, werden unverzüglich Konsequenzen gezogen. Das gilt sowohl für Mitarbeiter als auch für Kaufleute“, erklärte REWE Group-Sprecher Martin Brüning am Dienstag in Köln zur Entscheidung der REWE Dortmund, sich von einem Kaufmann in Bochum zu trennen.
Der in Rede stehende Kaufmann war vom Arbeitsgericht Bochum zur Nachzahlung von rund 17.000 Euro an eine ehemalige Praktikantin verurteilt worden, die bei ihm ohne Entgelt ein achtmonatiges Praktikum absolviert hatte. Nach Prüfung und Abwägung aller vorliegenden Fakten hat die REWE Dortmund entsprechende Konsequenzen gezogen und sich unverzüglich von dem Kaufmann getrennt.
Unter dem Dach der genossenschaftlichen REWE Group firmieren unter der Marke REWE sowohl Filialmärkte (Regiemärkte) als auch Partnermärkte, die von selbstständigen Kaufleuten geführt und betrieben werden. Der selbstständige Kaufmann führt als Einzelunternehmer eine eigenständige, kleine Gesellschaft. Insofern handelt er auch in Personalangelegenheiten eigenständig und unabhängig. „Das entlässt ihn aber selbstverständlich nicht aus der Pflicht, seinen Markt tagtäglich nach den genossenschaftlichen Grundwerten der REWE Group zu führen und sich an Recht und Gesetz zu halten“, so Brüning.