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ArticleId: 46newsRückwirkend 3 Prozent und ab April kommenden Jahres 2,1 Prozent mehr Lohn: Für die Mitarbeiter des Einzelhandels in Baden-Württemberg wurde nun der Tarifabschluss unterzeichnet.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/8/2/csm_21977625_nl_standardteaser_d80118ae56.jpg„Gute Arbeit wird honoriert“Tarifabschluss in BW
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Interview mit Philip Merten zum Tarifabschluss in Baden-Württemberg
„Gute Arbeit wird honoriert“

Rückwirkend 3 Prozent und ab April kommenden Jahres 2,1 Prozent mehr Lohn: Für die Mitarbeiter des Einzelhandels in Baden-Württemberg wurde nun der Tarifabschluss unterzeichnet. Die Newsletter-Redaktion sprach mit Philip Merten, Verhandlungsführer der Arbeitgeber in Baden-Württemberg und Bereichsleiter Personal Konzern bei der REWE Group.

Herr Merten, mit dem Tarifabschluss in Baden-Württemberg bekommen die Arbeitnehmer drei Prozent und 2014 nochmals 2,1 Prozent mehr. Zudem wurde der Manteltarifvertrag wieder in Kraft gesetzt. Sind Sie zufrieden mit dem Abschluss?
Philip Merten: Ja, die Entgelterhöhung honoriert die gute Arbeit der Mitarbeiter im Einzelhandel und ist so hoch ausgefallen, dass die Unternehmen des Einzelhandels nicht überfordert werden. Zudem enthält der Abschluss wichtige Inhalte zu den Themen Arbeitszeitflexibilisierung und Warenverräumung sowie eine verbindliche Verhandlungsverpflichtung zur überarbeitungsbedürftigen Entgeltstruktur.

War der Vorstoß, die Arbeitgeber zu freiwilligen rückwirkenden Gehaltserhöhungen aufzurufen, für den Durchbruch förderlich?
Philip Merten: Es war ein guter Weg, die Lösung der komplizierten Fragen nicht auf dem Rücken unserer Mitarbeiter auszutragen. Damit haben wir am Verhandlungstisch Zeit gewonnen.

Ein großer Teil des Vertrages ist die Weiterentwicklung der Tarifverträge unter anderem mit dem Ziel eines überarbeiteten Entgelttarifvertrags. Wie groß ist - trotz festgesetzter Vorgehensweise - die Gefahr, dass die notwendigen Überarbeitungen weiter verschleppt werden?
Philip Merten: Auf dem Feld der Warenverräumung im Verkauf haben wir eine Überbrückungslösung erreicht, aber alles andere steht noch in der gemeinsamen Aufgabenliste. Jetzt sind allerdings erstmals die Verhandlungen verbindlich verabredet worden. Die Gewerkschaft kann das Projekt also nicht noch einmal - wie Ende 2012 - einseitig abbrechen. Tarifpolitisch anspruchsvoll bleibt das Unterfangen aber allemal, weil die Neugestaltung neben vielen Chancen auch erhebliches Konfliktpotenzial birgt.

Tätigkeiten wie Warenverräumung im Verkauf werden nicht selten von Fremddienstleistern übernommen. Diese Entwicklung soll nun mit dem Tarifvertrag zurückgeführt werden. Welche Vorteile kann das - geeignete tarifliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt - für die Arbeitgeber haben?
Philip Merten: Nun, zunächst einmal muss sich eine Rückführung wirtschaftlich darstellen lassen. Der Kostenvergleich zwischen Fremd- und Eigenverräumung ist entscheidend. Auch wenn es ab 1.1.2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € geben wird (der bis Ende 2017 nicht verändert wird und den auch Fremddienstleister bezahlen müssen) bleibt die Fremdverräumung günstiger, selbst wenn man die in Baden-Württemberg gefundenen neuen Stundensätze für die Warenverräumung zugrunde legt. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass eigenes Personal sich mit dem Unternehmen besser identifiziert und motivierter zur Sache geht. Außerdem gibt es bei der Durchführung der Werkverträge rechtliche Risiken, die bei der Eigenverräumung vermieden werden können.

Inwiefern kann dieser Tarifabschluss eine Blaupause für die anderen Landesbezirke sein?
Philip Merten: Um noch mehr für die Eigenverräumung zu tun, hätten wir gerne die niedrigeren Stundensätze für die Warenverräumung bis Ende 2017 festgeschrieben, um dauerhaft gegenüber den am Mindestlohn orientierten Fremdverräumern konkurrenzfähig zu bleiben. In Baden-Württemberg war dies aufgrund der dortigen hohen tariflichen Stundensätze nicht möglich, da die Gewerkschaft diese zu keinem Zeitpunkt unterschreiten wollte. Andere Tarifgebiete haben da deutlich mehr Spielräume, die man auch im Sinne der Beschäftigten bei Fremdfirmen nutzen sollte. Zweifellos enthält der Abschluss für andere Tarifgebiete auch wichtige Orientierungspunkte, aber zum simplen Durchpausen eignet er sich nicht.

Tarifkonflikt: In größten Ländern Einigung erzielt

Infokasten: Der Tarifabschluss im Gebiet Baden-Württemberg

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