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ArticleId: 529newsDas Bundeskartellamt hat Edeka die Übernahme der rund 450 Kaiser’s Tengelmann-Filialen untersagt. Die jüngsten Versuche von Edeka, den Deal noch zu retten, sind damit gescheitert.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/c/c/csm_edekatengelmann_nlt_standard_5c8ad863b3.jpgKartellamt lässt Hochzeit platzenEdeka-Tengelmann-Deal verboten
Foto: Edeka/Tengelmann
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Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka
Kartellamt lässt die Hochzeit platzen

Das Bundeskartellamt hat Edeka die Übernahme der rund 450 Kaiser’s Tengelmann-Filialen untersagt. Die jüngsten Versuche von Edeka, den Deal noch zu retten, sind damit gescheitert.

Die Übernahme hätte nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde für die Verbraucher zu höheren Preisen und weniger Wahlmöglichkeiten beim Lebensmitteleinkauf geführt.

Auch auf Beschaffungsseite sahen die Wettbewerbshüter Gründe für ein Verbot des Deals, da für die Hersteller von Markenartikeln nach einer Fusion ein „bedeutsamer unabhängiger Abnehmer“ wegfalle. Das Argument, bundesweit spiele der Marktanteil von Kaiser’s Tengelmann keine große Rolle, ließ Kartellamts-Präsident Andreas Mundt nicht gelten: „In diesem Fall kommt es vor allem auf die Marktverhältnisse vor Ort an. Niemand fährt zum Einkaufen quer durch Deutschland oder auch nur quer durch eine Großstadt“, sagte Mundt.

Insbesondere im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen hätte die Übernahme Edeka in eine marktbeherrschende Stellung gebracht. Teilweise wäre die „bereits mit Abstand führende Marktposition von Edeka“ weiter verstärkt worden, heißt es dazu in einer Mitteilung des Kartellamts.

„Die Entscheidung des Bundeskartellamts überrascht uns nicht. Denn sie liegt auf der Linie der bisherigen Argumentation und öffentlichen Stellungnahmen des Amtes“, kommentiert Alain Caparros, Vorstandsvorsitzender der REWE Group, die Entscheidung. „Wir sind darauf eingestellt, dass Edeka und Kaiser’s Tengelmann jetzt rechtliche Schritte prüfen und im Zweifel auch den Weg zum OLG Düsseldorf gehen. Für diesen Fall werden wir ebenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Interessen zu wahren“, so Caparros weiter.

Genaue Prüfung der Standorte
Vor der Entscheidung hatte die Wettbewerbsbehörde sich die konkrete Wettbewerbssituation in Stadtbezirken und Ortsteilen genau angesehen. Laut Kartellamt ist Kaiser’s Tengelmann danach in den betroffenen regionalen Markträumen fast durchweg mit Marktanteilen zwischen 10 und knapp 30 Prozent ein zentraler Wettbewerber. Zudem verfüge Kaiser’s Tengelmann hier über ein „wertvolles Standortnetz“, das auch für potenzielle weitere Käufer von Interesse sein könnte.

Edeka hatte dem Amt zuletzt angeboten, auf rund 100 Filialen in Bayern und Berlin zu verzichten. Für Edeka wäre damit noch ein Paket von rund 350 Filialen geblieben. Diesem Vorgehen erteilte das Kartellamt nun eine klare Absage: Edeka und Tengelmann hätten vor allem solche Standorte aussortiert, die den kritischen Marktanteilszuwachs von Edeka kaum reduziert hätten oder in einem Gebiet liegen, in dem der Wettbewerb auch nach der Übernahme keineswegs in Gefahr sei.

Von den insgesamt rund 450 Standorten hätte Edeka dagegen rund 170 übernehmen können, ohne gegen die Vorgaben des Kartellamts zu verstoßen, teilt die Behörde mit. „Edeka und Tengelmann waren jedoch nicht bereit, auf die vom Bundeskartellamt formulierten Bedingungen für eine Freigabe einzugehen, sodass das Vorhaben insgesamt zu untersagen war“, so Andreas Mundt.

Beschwerde vor Gericht möglich
Offen ist, wie es nun weitergeht. Edeka und Tengelmann können gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, eine Ministererlaubnis zu beantragen, um das Veto der Wettbewerbsbehörde zu umgehen.

Insgesamt sind in den rund 450 Filialen knapp 16.000 Mitarbeiter beschäftigt. Sie erwirtschafteten zuletzt einen Netto-Umsatz von rund 1,8 Milliarden Euro.

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