Reiseversicherungen – welche braucht man?
Sicher auf die Reise gehen
Lesedauer: 3 Minuten
Bei den zahlreichen Reiseversicherungsangeboten kann man schon einmal den Überblick verlieren. Und selbst bei Schnäppchen oder günstigen Mitarbeiteraktionen wie aktuell dem 7-Prozent-Sofortrabatt von DER Touristik gilt: Keine Reise ohne die richtige Versicherung. Die one Redaktion hat daher - rechtzeitig zur Hauptbuchungszeit - die wichtigsten Fragen zum Thema Reiseschutz für den Urlaub mit dem Reiseversicherungsexperten der DER Touristik Köln, Oliver Hirsch, besprochen.
one: Herr Hirsch, wenn das Reisebudget gering ist und man nur den absolut nötigsten Versicherungsschutz abschließen möchte: Ohne welche Versicherung sollte man niemals in den Urlaub fahren?
Oliver Hirsch: Ohne eine Auslandskranken-Versicherung sollte man auf keinen Fall in den Urlaub fahren. Sie leistet weit mehr als eine gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem ist eine Reiserücktritts-Versicherung unabdingbar. Stornokosten werden umso höher, je näher die Reise rückt. Und passieren kann kurz vor der Abreise noch viel, sei es eine unerwartete Krankheit, ein Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
Oliver Hirsch: Ohne eine Auslandskranken-Versicherung sollte man auf keinen Fall in den Urlaub fahren. Sie leistet weit mehr als eine gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem ist eine Reiserücktritts-Versicherung unabdingbar. Stornokosten werden umso höher, je näher die Reise rückt. Und passieren kann kurz vor der Abreise noch viel, sei es eine unerwartete Krankheit, ein Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
one: Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts-Versicherung und einer Reise-Abbruchsversicherung?
Oliver Hirsch: Die Reiserücktritts-Versicherung sichert die Stornokosten ab, wenn der Kunde eine Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruch-Versicherung springt dann ein, wenn die Reise bereits angetreten wurde und unvorhergesehen abgebrochen werden muss.
Sie ersetzt zusätzliche Rückreisekosten sowie den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen. Ein Beispiel: Der Kunde erleidet nach dem Check-in am Flughafen einen Herzinfarkt. Die reine Reiserücktritts-Versicherung würde hier nicht mehr greifen, da der Check-in als Reiseantritt gilt. In diesem Fall ist der Kunde über die Reiseabbruch-Versicherung abgesichert.
Oliver Hirsch: Die Reiserücktritts-Versicherung sichert die Stornokosten ab, wenn der Kunde eine Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruch-Versicherung springt dann ein, wenn die Reise bereits angetreten wurde und unvorhergesehen abgebrochen werden muss.
Sie ersetzt zusätzliche Rückreisekosten sowie den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen. Ein Beispiel: Der Kunde erleidet nach dem Check-in am Flughafen einen Herzinfarkt. Die reine Reiserücktritts-Versicherung würde hier nicht mehr greifen, da der Check-in als Reiseantritt gilt. In diesem Fall ist der Kunde über die Reiseabbruch-Versicherung abgesichert.
one: Vor einer (Fern-) Reise gibt es meist so viel zu organisieren, dass das Thema Reiseversicherung in den Hintergrund geraten kann. Kann man Versicherungen auch nachträglich abschließen?
Oliver Hirsch: Nach Überschreiten der Abschlussfrist kann im Einzelfall eine nachträgliche Genehmigung für den Abschluss von Reiseschutz-Produkten, die eine Reiserücktritts-Versicherung beinhalten, beantragt werden. Die Reisekranken-Versicherung kann vor Reiseantritt jederzeit abgeschlossen werden.
one: Wenn das Reisebudget klein ist: Welche Möglichkeiten gibt es beim Versicherungsabschluss zu sparen?
Oliver Hirsch: Es gibt die Wahlmöglichkeit zwischen günstigeren Tarifen mit Selbstbeteiligung und Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
one: Ist eine Auslandskranken-Versicherung überhaupt notwendig? Greift die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht auch im Krankheitsfall?
Oliver Hirsch: Eine Auslandskranken-Versicherung ist unbedingt notwendig. Denn die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in ihrem Leistungsumfang begrenzt. Gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungskosten oftmals gar nicht oder nur anteilig. Die Auslandskranken-Versicherung gibt hierfür eine Kostengarantie. Die Kosten für einen Krankenrücktransport sind über die EHIC generell nicht abgedeckt. Gerade der kann sehr teuer werden.
one: Auf was sollte man bei einer Auslandskranken-Versicherung achten?
Oliver Hirsch: Wichtig ist, dass nicht nur der medizinisch notwendige, sondern auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport abgesichert ist. Bei letzterem entscheiden nicht die Ärzte vor Ort, sondern die Notrufzentrale des Versicherers, ob dieser durchgeführt wird.
Oliver Hirsch: Nach Überschreiten der Abschlussfrist kann im Einzelfall eine nachträgliche Genehmigung für den Abschluss von Reiseschutz-Produkten, die eine Reiserücktritts-Versicherung beinhalten, beantragt werden. Die Reisekranken-Versicherung kann vor Reiseantritt jederzeit abgeschlossen werden.
one: Wenn das Reisebudget klein ist: Welche Möglichkeiten gibt es beim Versicherungsabschluss zu sparen?
Oliver Hirsch: Es gibt die Wahlmöglichkeit zwischen günstigeren Tarifen mit Selbstbeteiligung und Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
one: Ist eine Auslandskranken-Versicherung überhaupt notwendig? Greift die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht auch im Krankheitsfall?
Oliver Hirsch: Eine Auslandskranken-Versicherung ist unbedingt notwendig. Denn die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in ihrem Leistungsumfang begrenzt. Gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungskosten oftmals gar nicht oder nur anteilig. Die Auslandskranken-Versicherung gibt hierfür eine Kostengarantie. Die Kosten für einen Krankenrücktransport sind über die EHIC generell nicht abgedeckt. Gerade der kann sehr teuer werden.
one: Auf was sollte man bei einer Auslandskranken-Versicherung achten?
Oliver Hirsch: Wichtig ist, dass nicht nur der medizinisch notwendige, sondern auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport abgesichert ist. Bei letzterem entscheiden nicht die Ärzte vor Ort, sondern die Notrufzentrale des Versicherers, ob dieser durchgeführt wird.
one: Wo kann man Reiseversicherungen abschließen?
Oliver Hirsch: In allen DER Reisebüros oder über die DER Touristik Veranstalter können Reiseversicherungen abgeschlossen werden. one: Wie viele Tage vor der Abreise kann man eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen?
Oliver Hirsch: Reiserücktritts-Versicherungen müssen spätestens 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens aber innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Bei den Veranstaltermarken der DER Touristik (ITS, Jahn Reisen, Travelix, Dertour, Meier‘s Weltreisen & ADAC Reisen) kann die Versicherung bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden.
one: Was passiert, wenn sich die politische Lage im Urlaubsland plötzlich verschlechtert und man seine Reise absagen möchte. Können die Kosten bei der Versicherung geltend gemacht werden?
Oliver Hirsch: Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und innere Unruhen. Bei Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde, besteht kein Versicherungsschutz. In der Regel bieten Reiseveranstalter in diesen Fällen kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen an.
Oliver Hirsch: In allen DER Reisebüros oder über die DER Touristik Veranstalter können Reiseversicherungen abgeschlossen werden. one: Wie viele Tage vor der Abreise kann man eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen?
Oliver Hirsch: Reiserücktritts-Versicherungen müssen spätestens 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens aber innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Bei den Veranstaltermarken der DER Touristik (ITS, Jahn Reisen, Travelix, Dertour, Meier‘s Weltreisen & ADAC Reisen) kann die Versicherung bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden.
one: Was passiert, wenn sich die politische Lage im Urlaubsland plötzlich verschlechtert und man seine Reise absagen möchte. Können die Kosten bei der Versicherung geltend gemacht werden?
Oliver Hirsch: Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und innere Unruhen. Bei Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde, besteht kein Versicherungsschutz. In der Regel bieten Reiseveranstalter in diesen Fällen kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen an.
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