Kaisers Tengelmann und Edeka
Gericht bestätigt: Kein gemeinsamer Einkauf
Edeka und Kaisers Tengelmann haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine weitere Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte, dass die beiden Handelsunternehmen weiterhin nicht gemeinsam einkaufen dürfen.
Der 1. Kartellsenat betätigte am 26. Oktober die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Untersagung eines gemeinsamen Einkaufs der von Edeka und Kaisers Tengelmann.
Wie ein Justizsprecher mitteilte, würde nach Auffassung des Senats ein gemeinsamer Einkauf den vorläufig gerichtlich gestoppten Zusammenschluss der Unternehmen teilweise weit vorwegnehmen und den Wettbewerb einschränken. Edeka und Tengelmann hatten vor Gericht die Aufhebung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts erreichen wollen.