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ArticleId: 489newsErfolg vor Gericht: REWE und PENNY haben sich im seit Jahren laufenden Streit um einen Salat-Test von „Öko-Test“ durchgesetzt. Die Zeitschrift darf REWE und PENNY nicht mehr das „Gesamturteil Ladenketten ungenügend“ geben und die Artikel dazu auch nicht mehr verbreiten.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/7/2/csm_Oekotest_nl_standard_81efa93142.jpgSalat-Streit gegen „Öko-Test“ gewonnenOLG-Urteil
Foto: Irina Belousa - colourbox
Strategie
REWE Group
OLG-Urteil
Salat-Streit gegen „Öko-Test“ gewonnen

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat geurteilt: „Öko-Test“ darf REWE und PENNY nicht mehr das „Gesamturteil Ladenketten ungenügend“ geben und  die Artikel dazu auch nicht mehr verbreiten.

Grundlage des  Rechtsstreits zwischen der REWE Group  und dem Verbrauchermagazin Öko-Test  war  ein in Öko-Test, Ausgabe 3/2013  veröffentlichter Test des aus konventionellem Anbau stammenden Salatangebotes der zehn größten deutschen Supermarktketten. Laut  OLG-Urteil vom 18. Februar ist jetzt entschieden, dass das im Rahmen dieses Test in Bezug auf REWE und PENNY jeweils ausgesprochene „Gesamturteil Ladenkette ungenügend“ unzulässig ist und von Öko-Test zukünftig nicht mehr veröffentlicht und verbreitet werden darf (Az. 18 U 2340/14).

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichtes, denn die Darstellung aus dem Öko-Test-Heft über unsere Qualitäten war falsch. Unsere Obst- und Gemüse-Qualitäten in unseren Märkten sind sowohl bei REWE als auch bei PENNY ausgezeichnet“, kommentiert Klaus Mayer, Leiter Qualitätsmanagement REWE Group, das Urteil.

Das Landgericht München I (Az.: 9 O 28005//13) hatte die gemeinsame Unterlassungsklage von REWE und PENNY erstinstanzlich abgewiesen. Diese Entscheidung des LG München I wurde nun in der Berufung aufgehoben. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das OLG ließ eine Revision nicht zu. Dagegen will sich „Öko-Test“ nach Worten von Geschäftsführer Jürgen Stellpflug mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) wehren, schreibt die Nachrichtenagentur dpa.

REWE und PENNY: Testgrundlagen und Bewertungsmaßstäbe waren nicht akzeptabel
Zum Hintergrund:
REWE und PENNY hatten in ihrer Klage insbesondere die Testgrundlagen und die Bewertungsmaßstäbe beanstandet. Getestet wurde lediglich nach Testkäufen in bloß einem REWE und einem PENNY Supermarkt an einem Tag und dort in Bezug auf lediglich drei Salatsorten. Es kam hinzu, dass in den getesteten Supermarktketten jeweils unterschiedliche Kombinationen aus drei verschiedenen Salatsorten eingekauft wurden, weshalb nach Ansicht von REWE und PENNY keine Vergleichbarkeit bestand.

Obwohl gesetzliche Grenzwerte in Bezug auf Rucolasalat sowohl bei REWE als auch bei PENNY eingehalten wurden, bewerte Öko-Test diese Produkte als „ungenügend“, weil die Zeitschrift einen niedrigeren Nitrathöchstwert festgelegt hatte, der überschritten wurde. Diese Überschreitung führte im Test zu einer Abwertung um 4 Noten und letztlich zu einem Testergebnis „ungenügend“. Besser standen sich nach Ansicht von REWE und PENNY dagegen die getesteten Supermarktketten, bei denen Rucolasalat entweder nicht eingekauft bzw. an dem Testtag nicht angeboten wurde. Dies führte nach Ansicht von REWE und PENNY zu einer deutlichen Ungleichgewichtung des Tests, zumal ein Testergebnis „ungenügend“ in Bezug auf „Inhaltsstoffe“ (hier u.a. Nitrat) bei nur einem der drei getesteten Salatsorten nach den von Öko-Test  für den Test ausgegebenen Bewertungsmaßstäben automatisch zu einer Note „ungenügend“ für die gesamte Ladenkette führte, und zwar unabhängig davon, ob die übrigen getesteten Salatsorte zum Teil mit „gut“ oder „sehr gut“ getestet wurden.

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