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Nicola Tanaskovic
Tag der Menschenrechte
„Mitarbeitende spielen eine Schlüsselrolle” 
von Annika Müller

Seit dem 1. Januar 2023 sind wir durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gesetzlich dazu verpflichtet, Menschenrechte zu stärken und deren Verletzungen vorzubeugen. Im Gespräch erklärt unsere Menschenrechtsbeauftragte Nicola Tanaskovic, wie wir das neue Gesetz bei der REWE Group strukturell umsetzen, auf welche Ergebnisse und Herausforderungen wir nach einem Jahr zurückblicken und warum die Mitarbeitenden eine wichtige Rolle dabei spielen.

Jedes Jahr am 10. Dezember erinnern die Vereinten Nationen mit dem Internationalen Tag der Menschenrechte daran, dass diese weltweit immer wieder verletzt werden. Als internationales Handels- und Touristikunternehmen setzen wir uns innerhalb der REWE Group seit Jahren dafür ein, Menschenrechte zu stärken und deren Verletzungen vorzubeugen.  Seit dem 1. Januar 2023 sind wir durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) zusätzlich gesetzlich dazu verpflichtet. 

Hier kommt unsere Menschenrechtsbeauftragte Nicola Tanaskovic ins Spiel. Die Bereichsleiterin Nachhaltigkeit arbeitet mit ihrem Team und verschiedenen Fachbereichen daran, Risiken für Menschen und Umwelt in unseren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich zu identifizieren, zu minimieren und zu vermeiden. Wir haben mit ihr gesprochen.

Nicola Tanaskovic one: Frau Tanaskovic, was macht eigentlich eine Menschenrechtsbeauftragte?
Nicola Tanaskovic: Als Menschenrechtsbeauftragte prüfe ich die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in der REWE Group. Zugegeben, die Rolle klingt etwas abstrakt: Das Gesetz stellt Anforderungen, die Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Mitarbeitenden zum Schutz von Menschen und Umwelt durchführen müssen. Ab 2024 betrifft es sogar Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Als Menschenrechtsbeauftragte prüfe ich, ob die jeweiligen Maßnahmen angemessen umgesetzt werden. Außerdem kontrolliere ich, wie Beschwerdefälle zu potenziellen Verletzungen von Menschrechten und Umweltpflichten in unseren Lieferketten oder im eigenen Unternehmen aufgeklärt werden. Die Ergebnisse meiner Prüfungen berichte ich regelmäßig an den Vorstand, der die Einhaltung des LkSGs in letzter Instanz verantwortet.

one: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz jährt sich im Januar zum ersten Mal. Welche Herausforderungen hat das Gesetzt mich sich gebracht?
Nicola Tanaskovic: Die REWE Group setzt sich seit Jahren mit konkreten Projekten für die Stärkung von Menschenrechten, die Prävention von Kinder- und Zwangsarbeit und die Förderung des fairen Handels ein. Durch das LkSG gibt es nun auch eine gesetzliche Anforderung dafür. Gerade in den dezentralen Strukturen der REWE Group erfordert die Umsetzung des Gesetzes viele Ressourcen und die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche und Gesellschaften. Da das Gesetz erst 2023 in Kraft getreten ist, gibt es noch keine Erfahrungen – die Prozesse müssen deshalb immer wieder rechtlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

one: Wie meistert die REWE Group diese Herausforderungen und wie hat das Gesetz die Arbeit im Bereich Nachhaltigkeit verändert?
Nicola Tanaskovic: Wir haben ein zentrales Projektteam gebildet, das die Umsetzung konzernweit koordiniert. Vier Kolleg:innen aus meinem Team setzen das Projekt um und arbeiten dabei eng mit verschiedenen Fachbereichen aus den unterschiedlichen Gesellschaften der REWE Group zusammen. Neben dem zentralen Projektteam haben wir weitere neue Rollen in der REWE Group geschaffen. Die sogenannten „Implementation Officer” setzen gemeinsam mit weiteren „Umsetzungsverantwortlichen” die LkSG-Anforderungen in den einzelnen Gesellschaften der REWE Group um. „Case Manager” prüfen die eingehenden Beschwerdefälle und arbeiten – wenn sich ein Fall bestätigt – gemeinsam mit den zuständigen Fachabteilungen an Lösungen. Ich bin beeindruckt, wie viel Expertise wir im ersten Jahr aufbauen konnten. Und ich bin sehr stolz auf mein Team und die Kolleg:innen der REWE Group, die alle an einem Strang ziehen und gemeinsam schon viel erreicht haben.

one: Mit dem Internationalen Tag der Menschenrechte" am 10. Dezember erinnern die Vereinten Nationen daran, dass diese Rechte weltweit immer wieder verletzt werden. Wie sieht es in der Lieferkette der REWE Group aus – gab es im ersten Jahr nach Inkrafttreten des LkSGs Beschwerdefälle?
Nicola Tanaskovic: Für uns ist klar: Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Daher nehmen wir jede Beschwerde sehr ernst. Bestätigt sich ein Fall, werden umgehend Maßnahmen eingeleitet. Bisher war dies erfreulicherweise selten der Fall – und dennoch arbeiten wir stetig daran, Verletzungen von Menschenrechten und Umweltpflichten durch verschiedene Maßnahmen vorzubeugen. Bestätigte Verletzungen konnten bisher überwiegend in der vorgelagerten Lieferkette, also bei den Zulieferern unserer direkten Lieferanten, festgestellt werden. Um in der dritten oder vierten Stufe – also bei den Lieferanten der Lieferanten der Lieferanten – etwas bewirken zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit unseren direkten Vertragspartnern unerlässlich.

one: Stellen wir uns mal ein fiktives Szenario vor: Ein Einkäufer meldet uns, dass einer unserer Lieferanten für Tannenbäume nicht ausreichende Maßnahmen zum Arbeitsschutz seiner Mitarbeitenden umsetzt.  Was passiert, nachdem die Beschwerde bei uns eingegangen ist?
Nicola Tanaskovic: Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der in unserer Verfahrensordnung festgehalten ist. Gehen Beschwerden über das Beschwerdesystem oder per E-Mail ein, prüft unsere zentrale Koordinierungsstelle, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen die im LkSG definierten Verbote oder geschützten Rechte handelt. Dazu zählen beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Missachtung des Arbeitsschutzes oder das Verbot schädlicher Umwelteinwirkungen. Die Koordinierungsstelle gibt den Fall an einen Case Manager weiter, der Gespräche mit Betroffenen, Lieferanten und relevanten Fachabteilungen, wie Einkauf oder Personal, führt, um den Fall zu untersuchen. Bestätigt sich eine Beschwerde, werden umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet. In unserem fiktiven Fall würde das bedeuten, dass wir gemeinsam mit unserem Tannenbaum-Lieferanten Maßnahmen definieren, um seine Mitarbeitenden bei der Arbeit ausreichend zu schützen. Diese Maßnahmen werden dann in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Wenn der Fall endgültig aufgeklärt ist, gibt die Koordinierungsstelle den Hinweisgeber:innen eine Rückmeldung.

one: Welche Rolle spielen unsere eigenen Mitarbeitenden in diesem Prozess?
Nicola Tanaskovic: Die Mitarbeitenden spielen eine Schlüsselrolle beim Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in unseren Lieferketten und im eigenen Unternehmen. Unsere Erwartungen an unsere Mitarbeitenden haben wir daher in unserer Grundsatzerklärung zum LkSG aufgenommen. Für die REWE Group ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden bei ihrer täglichen Arbeit auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards achten. Dabei geht es nicht nur um das eigene Verhalten, sondern auch um das von Kolleg:innen und Lieferanten.

one: Das aktuelle Gesetz gilt nur für Deutschland. Auf europäischer Ebene wird aber bereits an einer EU-weiten Gesetzgebung gearbeitet. Was sind Ihre Erwartungen an die Politik?
Nicola Tanaskovic: Die REWE Group hat sich schon vor Jahren für eine internationale Lösung ausgesprochen. Daher unterstützen wir die aktuelle Debatte auf EU-Ebene. Wir sollten allerdings schon jetzt anfangen, auch über die Grenzen der EU hinaus zu denken und langfristig auf globale Standards und Normen hinwirken. Globale Lieferketten benötigen international deckungsgleiche Gesetze. Mit dieser regulatorischen Unterstützung könnten wir als deutsches Handelsunternehmen noch wirksamer Einfluss darauf nehmen, Menschen und Umwelt in unseren globalen Lieferketten zu schützen.

 

Sie haben einen Hinweis für uns?
Dann melden Sie diesen per E-Mail an humanrightsrewe-groupcom oder über das digitale Beschwerdetool – auf Wunsch auch anonym. Hier können Mitarbeitende und Externe eine Verletzung von Menschenrechten oder Umweltpflichten mit Bezug zur REWE Group oder ihren Tochtergesellschaften melden. Das können z. B. Verdachtsfälle auf Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden, die Missachtung des Arbeitsschutzes oder das Vorenthalten eines angemessenen Lohnes sein.  Darüber hinaus begreift die REWE Group das Beschwerdeverfahren als ein Frühwarnsystem, über das Probleme erkannt und im besten Fall gelöst werden, bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen.

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