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ArticleId: 9newsWer in den vergangenen Wochen bereits nach IBAN und BIC gefragt wurde, der weiß: Es ändert sich etwas im Zahlungsverkehr. Das betrifft auch den Zahlungsverkehr der REWE Group. Worauf man jetzt achten muss.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/4/e/csm_21834912_standard_3b732d4dff.jpgBezahlen wird europäischSepa-Einführung
Ab dem 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. (Foto: Stefan Rajewski - Fotolia)
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SEPA-Einführung:
Bezahlen wird europäisch

Wer in den vergangenen Wochen bereits nach IBAN und BIC gefragt wurde, der weiß: Es ändert sich etwas im Zahlungsverkehr. Das betrifft nicht nur die Lastschrift für die Telefonrechnung zu Hause, sondern auch den Zahlungsverkehr der REWE Group. Wir erklären, was hinter SEPA, BIC und IBAN steckt - und worauf Kaufleute und Mitarbeiter jetzt achten müssen.

Ab 1. Februar 2014 wird der europäische Zahlungsverkehr vereinheitlicht: Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt werden.

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payment Area. Zwar wurde der Euro schon 1999 als Buchgeld vorgeschrieben - europaweit einheitliche Zahlungsmöglichkeiten gab es damit aber nicht. Diese werden nun eingeführt und das hat Folgen für den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raumes. Denn statt Bankleitzahl und Kontonummer müssen auf dem Zahlungsträger nun IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) angegeben werden - letztere bis 1. Februar 2014 noch bei inländischen Überweisungen. Bei Überweisungen ins EWR-Ausland muss die BIC noch bis 2016 angegeben werden.

Einige Bereiche der REWE-Group beschäftigen sich schon seit rund einem Jahr mit der Thematik. Zur Koordination wurde ein konzernweites Projekt aufgesetzt, um die betroffenen Verfahren sukzessive auf SEPA umzustellen. Dabei stehen nicht nur die Stammdaten in Form von BIC und IBAN sowie technisch neue Zahlungsträgerformate im Vordergrund, sondern es geht auch darum, zahlreiche Prozesse und Verfahren auf die neuen Anforderungen anzupassen und teilweise neu zu entwickeln.

Mitarbeiter müssen schon jetzt Gehaltskonto prüfen

Konkrete Hinweise für die Umstellung fanden Mitarbeiter in der Gehaltsabrechnung vom Oktober. Dort wurden sie aufgefordert, die IBAN zu prüfen. Denn bereits ab November wird dieser Bereich auf SEPA umgestellt. Heißt: Wenn die IBAN nicht stimmt, kommt das Gehalt nicht auf dem Konto an. BIC und IBAN findet man übrigens auf dem Kontoauszug.

Im Bereich der Lastschrift sind die Änderungen deutlich spürbar. „Alle bestehenden Lastschriftverhältnisse werden in den kommenden Wochen geprüft und bei den Geschäftspartnern - also auch bei den REWE- und Nahkauf-Kaufleuten - so genannte Mandate angefordert", erläutert die Projektverantwortliche im Bereich Betriebswirtschaft, Kirsten Krauthäuser. Das SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften und ersetzt die heute bestehenden Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge.

Ähnliches gilt für den Zahlungsverkehr der Partnerkaufleute, mit Ausnahme der EC-Zahlung. Sie müssen gemeinsam mit ihrer Hausbank prüfen, ob alle notwendigen Voraussetzungen für die Zahlungsabwicklung mit den Geschäftspartnern vorliegen. Bei der EC-Zahlung an der Kasse bleibt noch bis 2016 alles beim Alten, sowohl bei der Zahlung selbst als auch bei der Abwicklung im Hintergrund. Auch im Bereich der Eil-Überweisung ändert sich vorerst nichts. Zahlungen in Fremdwährung und in Nicht-SEPA-Länder sind generell von SEPA nicht betroffen.

In den Zentralen gilt es ebenfalls alle Daten auf Vollständigkeit zu prüfen. Auf allen Briefbögen, Vorlagen und sämtlichen Schriftstücken, auf denen Kontodaten stehen, müssen zukünftig IBAN und BIC angegeben werden.

Weitere Fragen und Informationen rund um die Umstellung auf SEPA hat der Bereich B im Infonet bereits zusammengestellt.

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