Ein Blindenhund gilt als „medizinisches Hilfsmittel": Sein Halter ist auf ihn angewiesen. Deshalb darf der Hund ihn überall hin begleiten. Auch zum Einkauf bei REWE oder PENNY. Angst um die Wurstauslage muss keiner haben.
Rex muss beim Lebensmitteleinkauf leider draußen bleiben. Das weiß jeder. Nicht jedem ist jedoch bekannt: Wenn Rex ein ausgebildeter Blindenhund ist, dann darf er mit seinem sehbehinderten Herrchen oder Frauchen rein in den Supermarkt. Weil aber unter den Nichtwissenden immer wieder auch der eine oder andere Marktmitarbeiter ist, informieren Lebensmittelhändler wie REWE und PENNY, Verbände und Gesetzgeber regelmäßig über die Eintrittserlaubnis für Blindenhunde.
Trotzdem passiert es: Blindenhunden - und somit ihren Hundehaltern - wird der Zutritt zu einem Supermarkt oder Discounter aus Unwissenheit verwehrt. Bei Robert Böhm klingelt dann oft das Telefon: "Wir müssen immer wieder einmal erklären, dass der Hund mit in den Markt darf," so der Sprecher der Blindenführhundhalter im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Nicht Hund, sondern Hilfsmittel
Mit dieser Sondererlaubnis entspricht das Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) dem „Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen". Und weder das "Hygienepaket" der Europäischen Union noch der Bundesgesundheitsminister haben ein Problem mit anerkannten Blindenhunden zwischen Obstabteilung und Kühlregal.
Zumal die eigentlichen Herrchen, die Krankenkassen nämlich, die vierbeinigen Blindenhelfer nicht als Tiere, sondern als „medizinische Hilfsmittel" führen. Denn genauso wie der Assistenzhund für den Epileptiker und Diabetiker ermöglicht ein ausgebildeter Führhund seinem Halter die Teilnahme am öffentlichen Leben. Und dazu gehört auch, selbständig im Discount oder an der Bedienungstheke einzukaufen.
Führhunde erlaubt: Vor zwei Jahren wurde dieser Hinweis für Nahkauf-Märtke in der Region West eingeführt
Offene Türen bei REWE und PENNY
Das wissen die Lebensmittelunternehmen natürlich. PENNY beispielsweise erlaubt in seinen Märkten „nachweislich als Führ- und/oder Rehabilitationshunde ausgebildete Tiere".
Auch im Vollsortiment heißt es: „Grundsätzlich dürfen alle Personen, die auf Blindenführhunde oder andere Assistenzhunde angewiesen sind, mit ihrem Hund deutschlandweit jeden REWE- und toom-Markt betreten und einkaufen gehen."
Und für beide Geschäftsbereiche gilt: Die Mitarbeiter werden regelmäßig informiert und dazu angehalten, Hund und Halter einzulassen und, wo gewünscht, Hilfe anzubieten.
Beide appellieren zudem an die Betroffenen, aktiv auf die Marktmitarbeiter zuzugehen und sie anzusprechen. Um Missverständnisse zu vermeiden, und Aussagen wie „Da kann ja jeder mit seinem Hund kommen". Nein, könne er nicht, sagt Blindenvertreter Böhm. „Offizielle Blindenführhunde tragen das Blindengeschirr mit dem Bügel."
Erziehung hilft gegen Verlockungen
Auch die oft gehörten Einwände, der Führhund könne vor der Wurstteke schwach werden und seine gute Ausbildung vergessen, lässt Böhm nicht gelten. „Der Hund hat gelernt, diese Einflüsse zu ignorieren." Umgekehrt sei jeder Führhundhalter auf mögliche Verlockungen trainiert und in der Lage, die Oberhand zu behalten.
Wenn sich Robert Böhm etwas wünschen dürfte für die rund 2.500 Blindenhunde und ihre Halter? „Vor allem sehr regelmäßige Sensibilisierung der von hoher Fluktuation betroffenen Marktmitarbeiter". Und ja, warum nicht: Direkt neben das „Wir müssen leider draußen bleiben"-Symbol am Markteingang ein Schild „Blindenhunde erlaubt." So wie bei den Nahkauf-Märkten in der Region West.
Es ist gut und richtig, dass die Blindenführhunde auch mit in den Markt zum Einkaufen dürfen, denn so erst ermöglichen sie ihrem Halter ein großes Stück Selbstständigkeit. Das kann man eigentlich nicht oft genug erwähnen!