Union und SPD wollen die Wertschätzung für Lebensmittel in der Gesellschaft erhöhen und die Lebensmittelverschwendung eindämmen. Noch im Jahr 2018 soll ein Konzept für eine Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten erarbeitet werden – dieses soll verbindliche Zielmarken und einen konkreten Zeitplan beinhalten. Außerdem ist geplant, die Transparenz und Information von Verbrauchern durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung zu gewährleisten. Das Nährwertkennzeichnungssystem soll weiterentwickelt werden, indem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird. Bis zum Sommer 2019 soll hierfür ein Modell erarbeitet werden. Darüber hinaus planen die Koalitionäre eine Regelung, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen.
Das bereits in der letzten Legislaturperiode angekündigte mehrstufige Tierwohllabel soll anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung eingeführt werden. Bis zur Mitte der Legislaturperiode sollen hierfür die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem soll die nationale Nutztierstrategieweiterentwickelt, ein Aktionsprogramm Insektenschutz auferlegt und der Ökolandbau weiter gefördert werden. Wie bereits in den Sondierungen angekündigt, planen Union und SPD mit einer Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken. Grundsätzlich wolle man das Ziel verfolgen, die Anwendung so schnell wie möglich zu beenden – ohne aber einen konkreten Zeitrahmen zu nennen.
Wie bereits in den Sondierungen vereinbart, hat man sich auf die Einführung einer Musterfeststellungsklage geeinigt. Um eine ausufernde Klageindustrie zu vermeiden, soll die Klagebefugnis auf festgelegte Einrichtungen ohne ein privatwirtschaftliches Interesse beschränkt werden. Das Gesetz zur Einführung soll bereits zum 1. November 2018 in Kraft treten. Zudem soll die dynamische Preisbildung Verbrauchern zukünftig nach klaren Regeln transparent dargestellt werden.
Im Bereich Wirtschaft planen Union und SPD die Einführung eines Kompetenzzentrums Handel, um konkrete Hilfestellungen für den kleinen und mittleren Einzelhandel im Zuge der Digitalisierung zu leisten. Genossenschaften sollen als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen gestärkt werden. Der Bereich Digitalisierung zählt zu einem der größeren Abschnitte im Koalitionsvertrag. Hierin bekräftigen die Verhandler den flächendeckenden Ausbau der Gigabit-Netze bis 2025und bekennen sich zum Netzinfrastrukturwechsel zu Glasfaser. Zudem soll die Einrichtung einer Digitalagentur geprüft werden.
Die Koalitionäre wollen die Luftreinhaltung in Deutschland verbessern, Fahrverbote sollen jedoch vermieden werden. Technische Nachrüstungen von Bestandsfahrzeugen sollen zur Reduktion der Schadstoffemissionen beitragen – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar. Indem bis 2020 mindestens 100.000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge eingerichtet werden sollen, wollen Union und SPD die Elektromobilität weiter voranbringen. Darüber hinaus soll für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine auf fünf Jahre befristete Sonder-Abschreibung für Abnutzung in Höhe von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden.
Die Koalitionäre einigten sich auf ein Recht auf befristete Teilzeit. Nachdem das Gesetz in der letzten Legislaturperiode scheiterte, haben Union und SPD nun einen Kompromiss gefunden. Die Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wurde von 2019 auf 2020 geschoben. Bei der sachgrundlosen Befristung konnten sich die Verhandler ebenfalls auf einen Kompromiss einigen: Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für 18 statt bislang 24 Monate zulässig. Lange Ketten von befristeten Arbeitsverträgen sollen zukünftig nicht mehr möglich sein.
Die Energiewende soll weiterhin erfolgreich fortgesetzt werden: Union und SPD streben bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent der Erneuerbaren Energien an. Dafür soll ein zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben und die Akzeptanz für den Netzausbau gestärkt werden. Zudem sollen die Erneuerbaren stärker in den Markt integriert werden, um die Versorgungssicherheit weiterhin hoch und die EEG- und Systemkosten so gering wie möglich zu halten.
Im Bereich Klima bekennen sich SPD und Union zu den Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Sie stellen jedoch eine Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 fest. Um diese zu reduzieren, d. h. das 40 Prozent-Reduktionsziel so weit wie möglich zu erreichen, soll eine neue Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Maßnahmen ausarbeiten. Diese soll einen Plan zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung erarbeiten. Um das deutsche Modell der Kreislaufwirtschaft zu stärken, wollen Union und SPD die Produktverantwortung weiterentwickeln. Demnach müssen Hersteller die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit ihrer Produkte nun stärker berücksichtigen.
Zur Mitte der Legislaturperiode wollen die Koalitionspartner eine Bestandsaufnahme zur bisherigen Umsetzung des Koalitionsvertrages vornehmen.