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ArticleId: 2405magazineDie DER Touristik Group hat eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte veröffentlicht. Schwerpunkt: Der Schutz von Kindern und von Arbeitnehmern. Die Erklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/f/7/csm_DER_Touristik_Menschenrechte_mgt_st_1587de1c3d.jpgStark machen für MenschenrechteDER Touristik-Erklärung
Foto: Getty Images/ranplett
DER Touristik-Grundsatzerklärung
Stark machen für Menschenrechte

Die DER Touristik Group hat eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte veröffentlicht. Schwerpunkt: Der Schutz von Kindern und von Arbeitnehmern. Die Erklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette. 

„Die Achtung der Menschenrechte ist für unser Unternehmen von sehr großer Bedeutung. Gemäß unserer Unternehmenswerte handeln wir ethisch und nachhaltig, um sicherzustellen, dass wir und unsere Partner die Interessen von Gesellschaft und Umwelt schützen. Wir wollen positive Entwicklungen vorantreiben und negativen Entwicklungen entgegenwirken", sagt Sören Hartmann, CEO DER Touristik Group.

Die Grundsatzerklärung basiert auf international gültigen Standards und Richtlinien, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN).

Foto: Getty Images/ hadynyah

Priorität auf dem Schutz von Kindern und von Arbeitnehmerrechten

Im vergangenen Jahr hat die DER Touristik Group eine Analyse der wesentlichen menschenrechtlichen Risiken durchgeführt. Das Ziel war, tatsächliche und potentielle negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte zu ermitteln. Die Analyse ergab, dass der Schutz von Kindern sowie der von Arbeitnehmern besonders sensible Bereiche sind. Das Unternehmen will daher besonders auf diesem Gebiet positive Entwicklungen vorantreiben und noch mehr zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Betroffenen ergreifen.

Für die DER Touristik Group ist die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht eine fortlaufende Aufgabe. Daher prüft sie kontinuierlich, wo bei ihrem unternehmerischen Handeln besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen und wie diesen entgegengewirkt werden kann.

Standards für Mitarbeiter und Partner weltweit 

Foto: DER Touristik | Dominikanische Republik. DER Welt verpflichtet.
Bereits vor ihrer offiziellen Grundsatzerklärung engagierte sich die DER Touristik Group für den Schutz von Menschenrechten und setzte zahlreiche Maßnahmen um, deren Umfang nun ausgeweitet und standarisiert wird. Dazu gehören das Entwickeln und Anpassen von Richtlinien und Prozessen, aber auch das Ausweiten des Schulungsprogrammes für Mitarbeiter an den Unternehmensstandorten, sowie Mitarbeiter der Hotels und Zielgebietsagenturen. An Leistungsträger wie Lieferanten und Dienstleister werden konkrete Anforderungen, die von Zertifizierungs-Anforderungen begleitet werden, formuliert. Auch das Fördern von Bildungs- und Entwicklungsprojekten, ein fester Bestandteil der Arbeit der DER Touristik Foundation, sowie der Aufbau eigener Initiativen zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und dem Schutz von Kindern befinden sich in der Umsetzung.

Hier finden Sie die Grundsatzerklärung.

Mehr zum Thema „Menschenrechte sichern“ bei der REWE Group lesen Sie hier.

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