Die DER Touristik Group hat eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte veröffentlicht. Schwerpunkt: Der Schutz von Kindern und von Arbeitnehmern. Die Erklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
„Die Achtung der Menschenrechte ist für unser Unternehmen von sehr großer Bedeutung. Gemäß unserer Unternehmenswerte handeln wir ethisch und nachhaltig, um sicherzustellen, dass wir und unsere Partner die Interessen von Gesellschaft und Umwelt schützen. Wir wollen positive Entwicklungen vorantreiben und negativen Entwicklungen entgegenwirken", sagt Sören Hartmann, CEO DER Touristik Group.
Die Grundsatzerklärung basiert auf international gültigen Standards und Richtlinien, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN).
Priorität auf dem Schutz von Kindern und von Arbeitnehmerrechten
Im vergangenen Jahr hat die DER Touristik Group eine Analyse der wesentlichen menschenrechtlichen Risiken durchgeführt. Das Ziel war, tatsächliche und potentielle negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte zu ermitteln. Die Analyse ergab, dass der Schutz von Kindern sowie der von Arbeitnehmern besonders sensible Bereiche sind. Das Unternehmen will daher besonders auf diesem Gebiet positive Entwicklungen vorantreiben und noch mehr zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Betroffenen ergreifen.
Für die DER Touristik Group ist die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht eine fortlaufende Aufgabe. Daher prüft sie kontinuierlich, wo bei ihrem unternehmerischen Handeln besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen und wie diesen entgegengewirkt werden kann.
Standards für Mitarbeiter und Partner weltweit
Hier finden Sie die Grundsatzerklärung.
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