In einer einmaligen Verlosung wurden unter allen Teilnehmer:innen vier Sondertrikots des 1. FC Köln verlost.
Seit Juli 2007 ist die REWE Group verlässlicher und exklusiver Hauptpartner des 1. FC Köln. Auch in Zeiten von Corona, die eine große Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und somit auch für den Profi-Fußball darstellen, ist diese Partnerschaft stärker denn je. Denn trotz großer Unsicherheiten durch die globale Pandemie, verlängerten die REWE Group und der 1. FC Köln die langjährige Partnerschaft vorzeitig bis Juni 2022.
Als Dank für die langjährige Unterstützung in dieser schwierigen Zeit wurden vier Sondertrikots (keine Match-Worn-Trikots) unter allen interessierten Mitarbeiter:innen verlost. Diese Trikots können nicht käuflich erworben werden!
Die Mannschaft des 1. FC Köln trug dieses Sondertrikot zum Heimspiel gegen den VfL Bochum am Samstag, den 28. August 2021.
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, musste die unten aufgeführte Frage per E-Mail mit dem Betreff „Sondertrikot 1. FC Köln“ bis Donnerstag, 09. September, 24:00 Uhr beantwortet werden.
Das sind die Gewinner
Die Frage lautete: Seit wann ist die REWE Group Hauptpartner des 1. FC Köln? Die richtige Antwort ist: Seit Juli 2007.
Je ein Sondertrikot haben gewonnen:
- Andrea Ebersbach, Lekkerland SE
- Matthias Schick, REWE-ZENTRALFINANZ eG
- Michael Schultz, REWE Markt GmbH Zweigniederlassung West
- Marina Zimmermann, PRO – DATA Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft
Wir gratulieren herzlich!
Die Gewinner:innen wurden aus allen rechtzeitig eingegangenen E-Mails ermittelt. Dabei wurde grundsätzlich nicht jede E-Mail vorab geöffnet. Outlook-Lesebestätigungen sind daher kein Indiz für die Teilnahme oder einen Gewinn.
Die Teilnehmer:innen am Gewinnspiel erklären sich mit ihrer Teilnahme mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:
- Die Gewinne sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
- Der kommerzielle Weiterverkauf des Gewinns (direkt, online, etc.), sowie Schwarzhandel, Spekulation o.ä. ist untersagt.
- Bei Verstößen gegen vorgenannte Bedingungen behält sich die REWE Group ebenfalls etwaige arbeits- bzw. strafrechtliche Schritte vor.
Zudem sind die ausführlichen Teilnahmebedingungen zu beachten.
Wir wünschen allen Teilnehmer:innen viel Glück!