Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Bedingungen, und der teilnehmende Mitarbeiter hat im Falle eines Gewinns seine Begleitpersonen über die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise zu informieren:
1. Veranstalter
Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Domstraße 20, 50668 KÖLN (Z U - Unternehmenskommunikation) (nachfolgend: RZF (Z U).
2. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens der REWE Group, einschließlich selbstständige REWE-, oder Nahkauf-Kaufleute sowie deren Mitarbeiter. Mitarbeiter der Abteilung Z U sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen sind nicht gestattet.
Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von RZF (Z U) gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich RZF (Z U) vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
3. Wie erfolgt die Teilnahme?
Die Art der Teilnahme ergibt sich aus der Mechanik des Gewinnspiels, die im Gewinnspiel-Text erklärt wird.
Bei Gewinnspielen mit Gewinnspielfragen gilt: Der Teilnehmer muss per E-Mail die Antwort auf eine Gewinnspielfrage einsenden bzw. ein im Gewinnspiel angegebenes Stichwort einsenden. Die Frage bzw. das Stichwort wird im Gewinnspiel-Text im jeweiligen Gewinnspiel-Artikel bereitgestellt.
In der Teilnahme-E-Mail sind folgende Informationen anzugeben:
- Vor- und Nachname
- Personal-Nr. (sofern vorhanden)
- Konzerngesellschaft
- Abteilung / Fachbereich
- Gewünschte Versandadresse
Alle teilnehmenden Marktmitarbeiter werden aufgefordert, bei ihrer Einsendung neben den privaten Kontaktdaten zusätzlich die vollständigen Kontaktdaten inkl. Rufnummer des jeweiligen Marktes anzugeben, in dem sie arbeiten.
Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.
4. (Bild-/Text-)Rechte
Sollte das Einsenden von Bilder oder Texten Bestandteil des Gewinnspiels sein, räumt der Teilnehmer der RZF (Z U) das nicht exklusive, unentgeltliche Recht zur Veröffentlichung dieses Bildes/Textes auf der Internetseite der RZF (Z U) ein. Dies gilt auch für Bilder, die die Gewinner zeigen und der RZF (Z U) zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass ihm die Rechte an dem eingesendeten Text/Bild vollumfänglich zustehen beziehungsweise, dass ihm das Einsenden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gestattet ist. Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Teilnehmer, dass ihm alle Rechte für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel eingeräumt wurden.
Beispiele:
Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein, dass die Bilder auf der Internetseite der RZF (Z U) veröffentlicht werden.
Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass eine andere Person das Foto gemacht hat; auch dann muss dessen Einverständnis vorliegen.
Das Verwenden von fremden Bildern/Texten aus dem Internet ist daher – ohne die Einwilligung der Rechteinhaber – nicht gestattet.
5. Gewinnermittlung und Benachrichtigung
Der Gewinn wird im jeweiligen Gewinnspiel in dem Medium, in dem das Gewinnspiel veröffentlicht wird (Website one.rewe-group.com / im one-Newsletter/ im InfoNet / EDP) im jeweiligen Gewinnspiel-Artikel benannt. Die Gewinner werden per Losverfahren ermittelt. Gewinner werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der Einsendung nicht mehr geändert werden.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist RZF (Z U) nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
6. Gewinnübermittlung
Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per Post an die Adresse, die der Teilnehmer bei Teilnahme angegeben hat. Die Adresse kann nach der Teilnahme nicht mehr geändert werden. Tickets können auch vor Ort hinterlegt werden und müssen vom Gewinner persönlich abgeholt werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist RZF (Z U) nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
7. Ausschluss von Teilnehmern
RZF (Z U) behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Verlosung auszuschließen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer das Einverständnis von Dritten, die Rechte an dem eingesendeten Text/Bild haben, entgegen Ziffer 5 nicht nachweisen kann.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
RZF (Z U) bleibt es vorbehalten, bei Verdacht eines Ausschlussgrundes, den Teilnehmer zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von RZF (Z U) gesetzten Frist, behält sich RZF (Z U) vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2. und 4. geregelt.
8. Datenschutz und Werbung
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Dokumentation, zur Sozialversicherungsverbeitragung und zur Versteuerung gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Dokumentation, zur Sozialversicherungsverbeitragung und zur Versteuerung erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
9. Haftungsausschluss
RZF (Z U) übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.
10. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
RZF (Z U) behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
RZF (Z U) ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
12. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar. Die gewonnen Tickets sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Gewinners bestimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Weitergabe des Gewinns
- Die Ihnen überreichten Gewinne sind ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt
- Der Weiterverkauf der Gewinne (direkt, online, etc.), Schwarzhandel, sowie Ticket-Spekulation o.ä. sind untersagt
- Bei Verstößen gegen vorgenannte Bedingungen behält sich die REWE Group etwaige arbeits- bzw. strafrechtliche Schritte vor
14. Steuerrechtlicher Hinweis
Die ggf. anfallende Steuerpflicht wird durch den Zuwendenden durch Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG von der REWE-ZENTRALFINANZ eG übernommen. Die Steuerpflicht des Gewinners ist dadurch abgegolten.