Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden die folgenden Bedingungen, und die teilnehmenden Mitarbeitenden haben im Falle eines Gewinns ihre Begleitpersonen über die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise zu informieren:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Domstraße 20, 50668 KÖLN (Z UEB – Unternehmenskommunikation / Performance & Excellence / Corporate Brand) (nachfolgend: RZF (Z UEB) veranstaltet. Für die Durchführung des Gewinnspiels wird ggf. brands and emotions GmbH, Balanstr. 73, Gebäude 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) beauftragt.

Die Gewinne aus den Gewinnspielen können neben Tickets (Eintrittskarten) beispielsweise auch Freistarts für eine Laufveranstaltung, Bücher von einer Kunst-Ausstellung oder Merchandising-Artikel eines Fußball-Vereins sein. Im Folgenden wird zur besseren Verständlichkeit zusammengefasst weiterhin von Tickets bzw. von Ticket-Kontingenten gesprochen.

2. Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeitende eines Unternehmens der REWE Group, einschließlich selbstständige REWE-, oder Nahkauf-Kaufleute sowie deren Mitarbeitende. Mitarbeitende der Abteilung Z U sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
Die Teilnehmenden müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmenden innerhalb der gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich Z UEB vor, die Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen.

3. Gewinne
Der Gewinn wird im jeweiligen Gewinnspiel in dem Medium, in dem das Gewinnspiel veröffentlicht wird (insbesondere inside, Website one.rewe-group.com im one-Newsletter/ EDP) im jeweiligen Gewinnspiel-Artikel benannt.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Die Art der Teilnahme ergibt sich aus der Mechanik des Gewinnspiels, die im jeweiligen Gewinnspiel-Text erklärt wird.

Bei Gewinnspielen mit Gewinnspielfragen gilt: Teilnehmende müssen per E-Mail die Antwort auf eine Gewinnspielfrage einsenden. Die Frage bzw. das Stichwort wird im Gewinnspiel-Text im jeweiligen Gewinnspiel-Artikel bereitgestellt. Die Gewinnspiele sind in der Regel zeitlich befristet, im Gewinnspiel-Text ist der jeweilige Einsendeschluss angegeben.

In der Teilnahme-E-Mail sind folgende Informationen anzugeben: 
•    Vor- und Nachname
•    Personal-Nr. (sofern vorhanden)
•    Konzerngesellschaft
•    Abteilung / Fachbereich
•    E-Mail-Adresse
•    Ggf. die gewünschte Versandadresse (Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl)
•    Ggf. sonstige Angaben das Gewinnspiel betreffend (z.B. gewünschtes Besuchs-Zeitfenster für eine Ausstellung; Shirt-Größe für ein Lauf-Shirt, etc.)
•    Ggf. die namentliche Benennung der Begleitperson (Vor- und Nachname) – für Heimspiele des 1. FC Köln
•    Ggf. die Angabe einer E-Mail-Adresse und einer Telefon-Nummer jedes Ticket-Nutzers – für Heimspiele des 1. FC Köln

Bei Nutzung einer privaten E-Mailadresse benötigen wir zusätzliche Angaben zum Arbeitgeber, um diese als Marktmitarbeitende zu identifizieren:
•    Anschrift des Marktes / der REWE Group Gesellschaft
•    Telefon-Nummer des Marktes / der REWE Group Gesellschaft

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmende, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.

5. (Bild-/Text-)Rechte

Sollte das Einsenden von Bildern oder Texten Bestandteil des Gewinnspiels sein, räumt Teilnehmende der RZF (Z U) das nicht exklusive, unentgeltliche Recht zur Veröffentlichung dieses Bildes/Textes in den Medien der REWE Group ein. Dies gilt auch für Bilder, die Gewinnende zeigen und der RZF (Z U) zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmende, dass ihm/ihr die Rechte an dem eingesendeten Text/Bild vollumfänglich zustehen beziehungsweise, dass ihm/ihr das Einsenden/Posten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gestattet ist. Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Teilnehmende, dass ihm alle Rechte für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel eingeräumt wurden.

Beispiele:
Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein, dass die Bilder in den Medien der REWE Group veröffentlicht werden.

Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass eine andere Person das Foto gemacht hat; auch dann muss dessen Einverständnis vorliegen.

Das Verwenden von fremden Bildern/Texten aus dem Internet ist daher – ohne die Einwilligung der Rechteinhaber – nicht gestattet.

Das Verwenden von fremden Bildern/Texten aus dem Internet ist daher - ohne die Einwilligung der Rechteinhaber - nicht gestattet.

Der Teilnehmende bestätigt mit der Teilnahme, dass ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegen und er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Falls entgegen der vorstehenden Bestätigung des Teilnehmenden Rechte Dritter durch die Veröffentlichung der Antwort auf RZF (Z UEB) verletzt werden, stellt der Teilnehmende die RZF (Z UEB) bei Vertreten müssen von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.

RZF (Z UEB) behält sich vor, sich die Rechteeinräumung vor Veröffentlichung erneut ausdrücklich schriftlich vom Teilnehmenden bestätigen zu lassen.

6. Ermittlung der Gewinnenden 

Gewinnende werden per Losverfahren ermittelt.

Gewinnendebenachrichtigung
Gewinnende werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der Einsendung nicht mehr geändert werden

7. Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung durch RZF (Z UEB) oder b&e je nach Gewinn:

•    Per Post an die Versandanschrift, die die Teilnehmenden bei der Teilnahme angegeben hat.
•    Per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die die Teilnehmenden bei der Teilnahme angegeben hat.
•    Ggf. können Eintrittskarten auch am Ort der Veranstaltung hinterlegt werden und müssen dort vom Gewinner persönlich abgeholt werden.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich die Teilnehmenden bereit, dass der Name und die Firmenbezeichnung zur Hinterlegung eines Gewinns / Anmeldung zur Teilnahme für eine Veranstaltung an den Veranstalter übermittelt wird, sofern dies notwendig ist.
Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist RZF (Z UEB) nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinnenden über.

8. Ausschluss von Teilnehmenden

RZF (Z UEB) behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Verlosung auszuschließen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmende das Einverständnis von Dritten, die Rechte an dem eingesendeten Text/Bild haben, entgegen Ziffer 5 nicht nachweisen kann oder der Teilnehmende entgegen Ziffer 5 die Rechteeinräumung nicht innerhalb einer von RZF (Z UEB) gesetzten Frist, schriftlich bestätigt.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

RZF (Z UEB) bleibt es vorbehalten, bei Verdacht eines Ausschlussgrundes, den Teilnehmenden zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von RZF (Z UEB) gesetzten Frist, behält sich RZF (Z UEB) vor, die Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen.

9. Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinnenden nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinnende den Gewinn nicht annimmt), bleibt es RZF (Z UEB) nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmenden, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

10. Datenschutz 

Es wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen.

11. Haftungsausschluss

RZF (Z UEB) übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinnenden sind ausgeschlossen.

12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

RZF (Z UEB) behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
RZF (Z UEB) ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
•    ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird,
•    eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gewonnene Tickets oder sonstige personalisierte Gewinne sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Gewinnenden bestimmt.

15. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass RZF (Z UEB) nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

16. Ansprechpartner für Rückfragen

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an UMSrewe-groupcom wenden.

17. Weitergabe des Gewinns 
Der Weiterverkauf der Gewinne (direkt, online, etc.), Schwarzhandel, sowie beispielsweise Ticket-Spekulation o.ä. sind untersagt.
Bei Verstößen gegen vorgenannte Bedingungen behält sich die REWE-ZENTRALFINANZ eG etwaige arbeits- bzw. strafrechtliche Schritte vor.

18. Steuerrechtlicher Hinweis
Die ggf. anfallende Steuerpflicht wird durch den Zuwendenden durch Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG von der REWE-ZENTRALFINANZ eG übernommen. Die Steuerpflicht der Gewinnenden ist dadurch abgegolten.

19. Datenschutz und Werbung
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels, der Gewinn- oder Ticketübermittlung, zur Bekanntgabe des Gewinns, zur Dokumentation, zur Sozialversicherungsverbeitragung und zur Versteuerung verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Gewinn- oder Ticketübermittlung, zur Dokumentation, zur Sozialversicherungsverbeitragung und zur Versteuerung erforderlich.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden bereit, dass ihre personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke verarbeitet werden.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden bereit, dass ihre personenbezogenen Daten für eine öffentlichkeitswirksame Veröffentlichung und/oder Nachberichterstattung in den REWE Group-Medien (Online, Social Media, Print) verarbeitet werden.

19.1. Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten der Gewinnspielteilnehmenden an einem Gewinnspiel werden für eine mögliche Kontrolle durch die Konzernrevision zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels bis zu 6 Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Für das Handling der Gewinne für alle Gewinnspiele werden die Daten der Gewinnenden bis zu 14 Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Folgende Angaben werden erfasst:
- Eingang / Reihe / Platz
- Personal-Nr.
- Nachname
- Vorname  
- Arbeitgeber des Empfängers
- Abteilung / Fachbereich des Empfängers
- ggf. Name des Einladenden (Gesellschaft)
- Abteilung des Einladenden (Gesellschaft)
- vollständige Anschrift – DIENSTANSCHRIFT (private Versandanschrift) (bei externer Vergabe)
- Vergabe extern / intern
- betriebliche Veranlassung der Einladung (konkreter Anlass)

Die Daten der Gewinnspiel-Gewinnenden werden aus steuerrechtlichen Gründen 10 Jahre aufbewahrt. Für die Versteuerung nach §37b EStG werden folgende Angaben erfasst:
- Vor- und Nachname
- die Firmenbezeichnung des Arbeitgebers / ggf. die Abteilungsbezeichnung
- die Personal-Nr. (sofern es sich um einen Mitarbeitenden einer REWE Group-Gesellschaft handelt)
- betriebliche Veranlassung der Einladung (konkreter Anlass).

Diese Daten werden zur Verarbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Die Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Die Kontaktdaten der Gewinnenden von Eintrittskarten für Heimspiele des 1. FC Köln werden für eine mögliche Weiterleitung an das zuständige Gesundheitsamt im Falle eines Infektionsgeschehens für 4 Wochen aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Sollten Gewinne auf einer Verkaufsbörse zum Kauf entdeckt werden, behält sich die REWE-ZENTRALFINANZ eG vor, die personenbezogene Daten des aus dem Gewinnspiel ermittelten Gewinnenden an den Veranstaltenden / den Bereitsteller des Gewinns weiterzuleiten.

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