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ArticleId: 3949magazineDie DER Touristik setzt sich verstärkt für den Schutz von Kindern im Tourismus ein. Zum internationalen Tag der Kinderrechte wurde daher erstmals eine gruppenweite Kinderschutzrichtlinie verabschiedet.https://one.rewe-group.com/fileadmin/_processed_/5/9/csm_ts_standard_touristik_ki_ed26e57985.jpgKonzernweite Kinderschutzrichtlinie verabschiedetDER Touristik Group
© Getty Images | hadynyah
Lesedauer: 3 Minuten
DER Touristik Group
Konzernweite Kinderschutzrichtlinie verabschiedet

Die DER Touristik setzt sich verstärkt für den Schutz von Kindern im Tourismus ein. Zum 20. November 2022, dem internationalen Tag der Kinderrechte wurde daher erstmals eine gruppenweite Kinderschutzrichtlinie verabschiedet. Diese gilt für alle Unternehmenseinheiten. Dazu zählen Reiseveranstalter, Zielgebietsagenturen, die eigenen Hotels sowie Reisebüros.

„Wir engagieren uns bereits seit vielen Jahren in mehreren Brancheninitiativen und im Rahmen des Kinderschutzkodex für Tourismusunternehmen (The Code) für einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch im Tourismus“, sagt Sören Hartmann, CEO DER Touristik Group. „Bisher lag unser Fokus auf der Prävention von sexueller Ausbeutung – die neue Kinderschutzrichtlinie geht weit darüber hinaus“, so Hartmann. 

Der neuen Kinderschutzrichtlinie vorausgegangen ist eine Risikoanalyse der touristischen Angebote und eine Bewertung, wie sich diese auf die Wahrung der Kinderrechte auswirken. Dazu zählen beispielsweise Schul- und Waisenhausbesuche im Rahmen von Reisen. „Oftmals sind solche Angebote mit den besten Absichten aufgesetzt worden und sollen auch der Spendengenerierung dienen. Aber letztendlich schaden sie den Kindern mehr, als sie ihnen nutzen“, so das Fazit von Laura Steden, Director Corporate Responsibility der DER Touristik Group. So werden bei Schulbesuchen geschützte Lernorte gestört, finanzielle Abhängigkeiten erzeugt und die Persönlichkeitsrechte der Kinder missachtet. 

Mit der Kinderschutzrichtline gibt die DER Touristik Group ihren weltweiten Einheiten klar definierte Prozesse und Anforderungen vor. Diese beinhalten u.a. Anforderungen an die Produkte, Hilfestellung zur Kommunikation von Kinderrechten und zum Kinderschutz, Maßnahmen zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden der Veranstalter, Reisebüros, Hotels, Zielgebietsagenturen, der Reiseleitung und von Partnern sowie zur Aufklärung von Kunden.

Auch die bereits existierenden Meldemechanismen werden im Rahmen der neuen Kinderschutzrichtlinie erweitert. Bisher lag der Fokus auf der Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net, auf der Verdachtsfälle und Hinweise auf sexuelle Ausbeutung von Kindern gemeldet werden können. Zusätzlich eingeführt werden interne Melde- und Eskalationsmechanismen, um frühzeitig Missstände aufzudecken und Betroffenen Unterstützung anzubieten. 

Maßnahmen der Kinderschutzrichtlinie sind unter anderem:

  • Schul- und Waisenhausbesuche werden künftig als unzulässig klassifiziert und in allen Reiseprogrammen der DER Touristik Group durch Programmpunkte ersetzt, die mit der Kinderschutzrichtlinie vereinbar sind.
  • Strenge Anforderungen werden an Besuche von Projekten und an Angebote von Homestays gestellt, bei denen Reisende bei Einheimischen wohnen. Die Anbieter von Projektbesuchen und Homestays werden zum Thema Kinderrechte und Schutz von Kindern geschult und sensibilisiert. Sie müssen sich verpflichtend der Null-Toleranz-Haltung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern anschließen. Weiterhin gilt immer dort, wo Kinder involviert sind das Zwei-Erwachsenen-Prinzip, nach dem Kinder niemals mit fremden Erwachsenen allein gelassen werden dürfen. Der Besuch von Projekten sowie die Unterkunft in Homestays werden von der DER Touristik Group bewusst gefördert, weil hier Gemeinschaften sinnvoll in die touristische Wertschöpfung eingebunden werden und zugleich strenge Anforderungen an die Wahrung der Rechte von Kindern gestellt werden.
  • Künftig wird es grundsätzlich keine Volunteering-Angebote mehr geben. Grund ist, dass nicht gewährleistet werden kann, dass bei diesen Angeboten keine Kinder involviert sind.
  • Informationen zur Sensibilisierung von Stakeholdern, wie Partner und Gäste, werden erweitert, zum Beispiel um Tipps zum Umgang mit bettelnden Kindern und Kindern als Straßenverkäufer. 

„Die Prävention der sexuellen Ausbeutung von Kindern wird weiterhin ein Fokusthema für uns bleiben. Uns ist aber wichtig, dass auch die weiteren Ausprägungen der Ausbeutung von Kindern im Tourismus verstärkt in das Bewusstsein rücken. Mit unserer Kinderschutzrichtlinie haben wir wichtige Weichen gestellt. Wir werden die Maßnahmen weiter verfeinern und vor allem auch kontinuierlich nachhalten“, so Laura Steden. 

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